Die Corona-Pandemie hat die Politik 2020 vor große Herausforderungen gestellt. Zum Schutz der Gesundheit und zur Eindämmung der Pandemie griff die Regierung mit zahlreichen Maßnahmen in viele Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürger ein. Auch Grundrechte waren betroffen. Das führte zu Protest und Klagen.
Waren die Corona-Maßnahmen rechtmäßig?
Ist der Staat bei der Einschränkung von Grundrechten zu weit gegangen? Waren die Maßnahmen verfassungswidrig? Darüber urteilte das Bundesverfassungsgericht am 30. November 2021. Es erklärte die sogenannte „Bundesnotbremse" vom April 2021 - also die Einschränkung bestimmter Grundrechte - für rechtmäßig.