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Die Stadt im späten Mittelalter

Mauern, Brunnen, Galgenstricke | Hintergrund

Stand
Autor/in
Robert Peter

Recht und Gericht innerhalb der Stadtmauern

"Stadtluft macht frei." Mit diesem vielzitierten Satz wird prägnant der Rechtszustand innerhalb der städtischen Mauern wiedergegeben - in Abgrenzung zu der auf dem Land vorherrschenden feudalen Abhängigkeit. Dabei wird häufig übersehen, dass der mittelalterliche Stadtbewohner mit dem Übersiedeln in die Stadt nicht nur städtische Freiheit erwarb, sondern auch bindende Verpflichtungen gegenüber der Stadt und ihrer Rechtsordnung einging. Die Ursprünge dieser eigenen Ordnung liegen in den Marktprivilegien einzelner Kaufleute und dem vom Lehensherrn vergebenen Marktrechtsregal, das der Stadt eine gewisse Unhabhängigkeit sicherte.

Mit der Ausweitung des Stadtrechts hin zu einem umfassenden Rechtssystem mit eigener Gerichtsbarkeit wurde die Stadt ein autonomer Rechtsraum, an dessen Spitze der Stadtrat mit dem Bürgermeister stand. Der Rat wurde nicht durch Wahl bestimmt, sondern rekrutierte sich aus einem Kreis ratsfähiger Familien. Dem Rat, der überwiegend aus Zunftmeistern und reichen Kaufleuten zusammengesetzt war, oblag sowohl der Ausbau des Stadtrechts durch entsprechende Verordnungen als auch die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, wobei der Rat selbst die oberste Gerichtsinstanz bildete. Das Stadtrecht richtete sich an der Leitidee des Stadtfriedens aus, der jedem Bewohner Gewaltlosigkeit garantierte.

Zur Einhaltung des Stadtfriedens wurde im Gerichtswesen vor allem auf das Mittel der Abschreckung gesetzt. Die Körper- und Todesstrafen wurden in vielen Städten für alle Passanten sichtbar auf dem Marktplatz vollstreckt. Der Pranger, an dem Delinquenten in Ketten öffentlich büßen mussten, ist bis heute das Sinnbild gesellschaftlicher Demütigung geblieben.

Im städtischen Recht ist zu unterscheiden zwischen Vergehen gegen die sittliche Ordnung, wie Ehebruch oder Gotteslästerei, und Kriminaldelikten, wie Diebstahl, sowie Verstößen gegen die Wirtschafts- bzw. Marktordnung (z.B. die Verwendung falscher Maße). Vor dem Urteil stand in jedem Fall ein Gerichtsverfahren durch die dafür zuständigen Ratsherren und Schöffen. Die Bestrafung nach dem Gerichtsverfahren erfolgte in Form von Geld-, Freiheits- oder Körperstrafen. In besonders schwerwiegenden Fällen wurden entweder Todesstrafen wie Rädern, Köpfen, Hängen oder Pfählen vollstreckt, oder Verbannung ausgesprochen.

Die grausamen Todesstrafen des Mittelalters und ihr öffentlicher Vollzug haben einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass man später vom "finsteren Mittelalter" sprach. Nicht übersehen werden sollte aber, dass die massive Anwendung von Körper- und Todesstrafen erst in der frühen Neuzeit - vor allem während der Hexenverfolgung - ihren Höhepunkt fand.

Wasserwege in der Stadt - multifunktionale Lebensadern

Bei der Anlage des Brunnensystems in den mittelalterlichen Städten standen zunächst die Sicherung der Trinkwasserversorgung und die Bekämpfung von Brandkatastrophen durch Löschbecken im Vordergrund. Dabei gab es in fast allen spätmittelalterlichen Städten sowohl öffentliche als auch private Brunnen, die durch ein System von zumeist aus Holz bestehenden Leitungen miteinander verbunden waren. Brunnen waren nicht nur reine Zweckbauten. Insbesondere die Marktplatzbrunnen waren auch repräsentative Anlagen, mit denen die Stadt ihren Reichtum zur Schau stellte.

Mit der Größe der Stadt stieg auch der Bedarf an Trink- und Brauchwasser. Neben der Verschmutzung der Brunnen durch das Tränken von Tieren war die Wasserqualität vor allem durch das Einleiten von gewerblichem Brauchwasser und Fäkalien in die Stadtbäche bedroht. Weil man den Zusammenhang von keimhaltigem Wasser und Infektionskrankheiten erkannt hatte, versuchte man im Spätmittelalter mit hohen Geldstrafen gegen die Brunnenverunreinigung vorzugehen. Für spezielle Werkstätten wie die der Gerber, Färber oder Lederer, deren Abwasser die Trinkwasserqualität beeinträchtigen konnte, wurden besondere Auflagen erlassen, um Kontamination zu verhindern.

Daneben gab es bauliche Vorschriften, die eine Mindesttiefe von Jauchegruben und Abstände zwischen Brunnen und Abtritt vorschrieben. Es entstanden eigene Berufsgruppen, die über die Instandhaltung der Brunnenanlage wachten: der Brunnenmeister, dem der Aufbau und die Kontrolle der Wasserwege oblag; der Brunnenputzer, dessen Aufgabe die Reinigung verschmutzter Brunnen war; oder der Grubenräumer (in manchen Städten auch "Heimlichkeitsfeger" oder "Goldgrübler" genannt), dessen Aufgabe die Reinigung der Abwassergruben und Kanäle war.

Die Reinhaltung der Brunnen erwies sich durch das Städtewachstum im Spätmittelalter als zunehmend schwierig, da die Seuchengefahr durch die beengten Wohnverhältnisse stieg. Vielfach wurden Fäkalien und Abfälle einfach nachts auf die Straßen geleert. So entstiegen den offenen Abwasserrinnen - insbesondere im Sommer - übelriechende Dünste. Die unhygienischen Zustände zogen viele Ratten an, die Krankheitserreger verbreiteten. Über von Flöhen befallene Ratten wurde im Jahr 1348 eine Epidemie mit katastrophalen Auswirkungen übertragen: die Pest. Sie dezimierte die Bevölkerung Europas um ein Drittel und vernichtete die Bevölkerung mancher Städte und Landstriche vollständig.

"Bürger und Bauer scheidet nichts als die Mauer"

Der Zutritt zur Stadt konnte nur über die wenigen Tore erfolgen, die durch Stadtwächter streng kontrolliert wurden. Vor allem Vagabunden und Bettler sollten durch die bewachten Stadttore ferngehalten werden.

Rechtlich gesehen schied die Stadtmauer die Bereiche Stadt und Land. Erst wenn ein Neubürger binnen "Jahr und Tag" nicht von seinem ehemaligen Lehensherr zurückbefohlen wurde, konnte er in der Stadt ansässig werden. Der Status wurde mit dem Bürgereid und einer Geldzahlung bestätigt. In vielen Städten mussten sich die Neubürger dazu verpflichten, binnen Jahresfrist ein Haus oder Grundstück zu erwerben. Viele, die diesen Auflagen aufgrund ihres Einkommens nicht nachkommen konnten, blieben als Einwohner ohne Bürgerrecht in der Stadt. Zahlenmäßig bildeten diese Einwohner, vielfach auch Sassen oder Beiwohner genannt, die Mehrheit. Zu ihnen gehörten Handwerksgesellen, Knechte und Mägde sowie die gesamte Unterschicht. Gemeinsam war allen Bewohnern - ob Bürger oder Sasse - die Gleichheit vor dem Gesetz und die Verpflichtung zur Abgabe von Steuern. Mit letzteren wurden die öffentlichen Anlagen finanziert, zu denen auch die Stadtmauer gehörte. Ihre Erhaltung war für jede mittelalterliche Stadt ein aufwändiges und teures Unternehmen. Nur die mit festem Mauerwerk geschützte Stadt konnte dauerhaften wirtschaftlichen Aufschwung erreichen und sich effizient gegen Angriffe zur Wehr setzen. Die großen spätmittelalterlichen Städte verfügten häufig über eine Steinmauer mit offenem oder gedecktem Wehrgang und Türmen, die zumeist über den Stadttoren lagen.

Zur Bürgerpflicht gehörte neben den Abgaben auch die Verpflichtung zum Wachdienst. Allerdings wurden im Spätmittelalter diese Dienste häufig durch bezahlte Stadtwächter ausgeführt. Im Kriegsfall oblag die Verteidigung einzelner Abschnitte der Stadtmauer den Zünften. Dabei war von Vorteil, dass die Zünfte bereits über eine eigene Organisation und Hierarchie verfügten, die militärisch nutzbar gemacht werden konnte. Nicht immer wurden Städte im Sturm erobert. Belagerungen von Städten zogen sich oft über Wochen und Monate hin, sodass aufgrund der schlechten Versorgungslage Krankheiten ausbrachen, die zur Eroberung der geschwächten Stadt führten.

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Robert Peter