Bannerbild (Foto: SWR – Screenshot aus der Sendung)

Recht und Gesetz

Das Grundgesetz | Unterricht

Stand
Autor/in
Catarina Volkert


Themen
• Recht
• Grundrechte
• Parlamentarischer Rat
• Demokratie
• Bundesverfassungsgericht
• Religionsfreiheit
• Gleichberechtigung
• Menschenwürde
• Gesetz

Fächer
• Politik
• Gemeinschaftskunde
• Sozialkunde
• Geschichte

Klassenstufen
• ab Klasse 9, alle Schularten

Mehrere Ausgaben des Grundgesetzes liegen übereinander. (Foto: Imago/Florian Schuh)
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – entstanden in nur acht Monaten Bild in Detailansicht öffnen
Frank Bräutigam vor historischem Foto. (Foto: SWR – Screenshot aus dem Film)
ARD-Rechtsexperte Frank Bräutigam lässt die Geschichte des Grundgesetzes lebendig werden Bild in Detailansicht öffnen

Bezug zu den Bildungsplänen

Baden-Württemberg

Den aktuellen Bildungsplänen der Sekundarstufe I kann man unter anderem folgende Leitgedanken, Kompetenzen, Ziele und Inhalte im Fach Gemeinschaftskunde entnehmen:

Die Schülerinnen und Schüler können
● „Antworten auf die Fragen finden, welche rechtlichen Regelungen es zum Schutz der Grundrechte gibt (Recht und Regeln) und welche Bedeutung Grundrechte für das Zusammenleben in Deutschland und für den Einzelnen haben (Interessen und Gemeinwohl)“
● „Grundrechte beschreiben“
● „die besondere Stellung der Grundrechte beschreiben (Bindungswirkung, Wesensgehaltsgarantie, Ewigkeitsgarantie)“
● „an einem vorgegebenen Fallbeispiel einen Grundrechtskonflikt unter Anleitung analysieren“

Rheinland-Pfalz

Der aktuelle Lehrplan für das Fach Gesellschaftslehre (Kl. 7 bis 10) führt im Handlungsfeld „Recht und Gerechtigkeit“ (S. 32) als konkreten Inhalt u.a. die Grundlagen des Rechtsstaates (u.a. Grundrechte und Gewaltenteilung) an. Ein weiteres Themenfeld lautet „Demokratie lernen und leben“ (S. 42).

Saarland

Der Lehrplan der Gemeinschaftsschule sieht im Fach Sozialkunde die Themenfelder „Das politische System der Bundesrepublik Deutschland – Verfassungsorgane, Gewaltenteilung und Wahlen“ sowie „Demokratie und Werte“ vor.
Als konkrete Inhalte und Kompetenzen werden benannt:
Die Schülerinnen und Schüler
● „nennen und erläutern die Aufgaben der Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland.“
● „arbeiten Aufgaben der Verfassungsorgane aus dem Grundgesetz heraus.“

Friederike Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Wessel und Helene Weber. (Foto: SWR – Screenshot aus dem Film)
Die vier Mütter des Grundgesetzes prägten viele Teile der Verfassung

Unterrichtsablauf/Methodische Erläuterungen

Für die Unterrichtssequenz mit dem Einsatz des Films „70 Jahre Grundgesetz“ sollten rund fünf bis sechs Schulstunden eingeplant werden.

Einstieg

Das Vorwissen der Schüler*innen kann mithilfe des Materialblattes abgefragt werden: Die Bilder dienen als stumme Impulse und können ausgeschnitten an der Tafel oder über eine Dokumentenkamera oder Ähnliches präsentiert werden. Die Schüler*innen äußern sich dazu oder notieren ihre Gedanken zu einzelnen Bildern und tragen so ihr Vorwissen im Plenum zusammen. Eine kurze Gesprächsrunde rundet diese Phase ab.

Erarbeitungsphase I

Anschließend wird der ganze Film gezeigt, damit die Schüler*innen einen Einblick in das Thema erhalten. Gerne können sie sich währenddessen Notizen dazu machen und auch festhalten, in welchen Filmsequenzen welche Themen angesprochen werden. Dies kann ihnen später bei der Bearbeitung der Arbeitsblätter helfen.
Nach dem Ansehen des Films bearbeiten die Schüler*innen arbeitsteilig in Einzel- oder Partnerarbeit Arbeitsblatt 1. Hierzu ist vorab eine Abstimmung im Plenum nötig, wer welche Person aus dem Parlamentarischen Rat wählt und einen Steckbrief erstellt. Die Ergebnisse werden anschließend kurz mündlich vorgestellt. Danach werden sie in Form einer Wandzeitung für den weiteren Verlauf der Unterrichtseinheit zugänglich gemacht.

Erarbeitungsphase II

Ergänzend zum Film erhalten die Schüler*innen mit den beiden Clips (#kurzerklärt: Was steht im Grundgesetz?; #kurzerklärt: Wie kam es zum Grundgesetz?) einen guten und vor allem knappen Überblick über das Thema. Die Kürze der Clips erlaubt es, dass die Schüler*innen sich diese auch während der Bearbeitung der Arbeitsblätter 2 und 3 bei Bedarf immer wieder ansehen können. Die Schüler*innen befassen sich hier genauer mit den Begriffen Grundgesetz und Verfassung sowie einzelnen Artikeln des Grundgesetzes, was die Grundlage für die Vertiefungsphase bietet.

Mauer mit Aufschrift Bundesverfassungsgericht. (Foto: SWR – Screenshot aus dem Film)
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes

Vertiefungsphase I

Die Arbeitsblätter 4 und 5 stellen Möglichkeiten zur Vertiefung des Themas dar. Beispiele zu Verfassungsbeschwerden sowie Art. 3 GG (allgemeiner Gleichheitssatz) können näher betrachtet werden. Die Arbeitsergebnisse werden im Plenum vorgestellt. Weiterführend können die Schüler*innen auch nach weiteren Verfassungsbeschwerden oder Beispielen zum Thema Gleichberechtigung recherchieren.

Vertiefungsphase II

Im nächsten Schritt befassen sich die Schüler*innen mit Änderungen des Grundgesetzes und stellen ihre Arbeitsergebnisse anschließend im Plenum vor. Sicherlich schließt sich hier ein Gespräch zum Thema an. Abschließend können die Schüler*innen über eigene Ideen und Möglichkeiten zur Änderung einzelner Artikel diskutieren.

Tabellarischer Unterrichtsverlauf
Phase und ZeitInhaltSozialformMedien
Einstieg
10‘
Abfragen des Vorwissens anhand eines Brainstormings zu den Bildern des Materialblattes und anschließender (kurzer) Gesprächsrunde.PlenumMaterialblatt
Tafel o.Ä.
Erarbeitungsphase I
65‘
Ansehen des Films, Bearbeitung von Arbeitsblatt 1Arbeitsteilige Einzel-/PartnerarbeitFilm
Arbeitsblatt 1
Vorstellen der Ergebnisse
15‘
Kurzes Vorstellen der Ergebnisse im Plenum; anschließend werden die Steckbriefe in Form einer Wandzeitung für den weiteren Verlauf der Unterrichtseinheit zugänglich gemachtPlenumWandzeitung mit Steckbriefen (Arbeitsblatt 1)
Erarbeitungsphase II
30‘
Ansehen der beiden Clips #kurzerklärt und Bearbeitung der Arbeitsblätter 2 und 3Einzel-/Partnerarbeit2 Clips #kurzerklärt
Arbeitsblätter 2 und 3
Vertiefungsphase I
30‘
Bearbeitung Arbeitsblätter 4 und 5, Vertiefung des Themas: Das Grundgesetz auf dem PrüfstandEinzel-/PartnerarbeitFilm
Arbeitsblätter 4 und 5
Vorstellen der Ergebnisse
15‘
Kurzes Vorstellen der Arbeitsergebnisse im PlenumPlenumArbeitsblätter 4 und 5
Vertiefungsphase II
45‘
Bearbeitung Arbeitsblatt 6, Vertiefung des Themas: Änderungen im GrundgesetzEinzel-/PartnerarbeitArbeitsblatt 6
Vorstellen der Ergebnisse / Abschluss
15‘
Vorstellen der Arbeitsergebnisse von Arbeitsblatt 6. Ggf. kurzes Gespräch über weitere mögliche Änderungen des GrundgesetzesPlenumErgebnisse von Arbeitsblatt 6

Alle Themen zum Schwerpunkt Das Grundgesetz

Die Todesstrafe im Grundgesetz?

Zwischen September 1948 und Mai 1949 beraten die Mitglieder des Parlamentarischen Rates das Grundgesetz. Einer der letzten Streitpunkte ist die Frage, ob die Todesstrafe beibehalten oder abgeschafft werden soll. Über Wochen streiten sich Gegner und Befürworter. Während noch im Februar 1949 ein zum Tode Verurteilter durch die Guillotine hingerichtet wird, beschließt der Parlamentarische Rat im Mai 1949 mit knapper Mehrheit: „Die Todesstrafe ist abgeschafft“.

Die Todesstrafe im Grundgesetz? SWR Fernsehen

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Autor/in
Catarina Volkert