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Politik
Gesellschaftslehre
Deutsch
ab Jahrgangsstufe 7 und für berufliche Schulen
Die problemorientierte Unterrichtsreihe "Was tun gegen Rechtsextremismus?" fokussiert die Frage, wie Jugendliche sich gegen Rechtsextremismus engagieren können, ohne persönlich Schaden zu nehmen oder gar zum Opfer rechtsextremer Gewalt zu werden. Oft stellt sich dabei die Frage: Soll ich mich einmischen oder besser raushalten? Das fragt sich auch Felix, der Protagonist aus dem Hauptfilm. Er möchte sich gegen Rechtsextremismus engagieren, sein Freund Lukas ist jedoch dagegen und rät ihm, sich herauszuhalten. unterschiedlichen Positionen werden im ersten Teil des Hauptfilms (bis Timecode 03:12 Min.) herausgearbeitet. Anschließend besucht Reporterin Nina Heinrich mit Felix verschiedene Experten und einen Aussteiger aus der rechten Szene. Die so gesammelten neuen Erkenntnisse helfen Felix zu einer Entscheidung.
Neben der kritischen Auseinandersetzung mit der Attraktivität, die die rechtsextreme Szene auf Jugendliche ausübt, ist es besonders wichtig, diese Symbole und Codes dechiffrieren zu können. Diese subkulturellen Stile und Praxen können einen eventuell zu thematisierenden Bezug zur Lebenswelt Jugendlicher haben.
Rechtsextreme Strategien, um im öffentlichen Raum präsent zu sein, sind subtiler geworden. Dennoch wird der von der NPD proklamierte "Kampf um die Straße" weiterhin praktiziert. Ein erster wirksamer Schritt ist es daher, die Präsenz von Rechtsextremisten und deren Propaganda, Plakate und Schmierereien im öffentlichen Raum nicht untätig zu dulden und ihnen Handlungsmöglichkeiten entgegenzustellen, die einer Zivilgesellschaft zur Verfügung stehen. Gleichermaßen wichtig ist es, auf (nicht-)staatliche Hilfen für Ausstiegswillige sowie auf konkrete Handlungsoptionen hinzuweisen, um rechtsextremen Umtrieben entgegenwirken zu können.
Vor dem eigentlichen Unterricht ist zunächst die Ziel- beziehungsweise Adressatengruppe in den Blick zu nehmen. Abhängig von den Gegebenheiten einer Klasse und/oder Lerngruppe ist ein gewisses Maß an Sensibilität notwendig. So kann es durchaus sein, dass Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtseinheiten rechtspopulistischen Äußerungen zustimmen oder unverhohlen ihre Sympathie für rechtsextreme Argumente bekunden, die vorurteilsbehaftet und ethisch verwerflich sind. Dass Jugendliche solche Sprüche gutheißen, sagt zunächst aus, dass sie auf subjektiv plausible Deutungs- und Bewertungsmuster zurückgreifen, die ihnen außerhalb der Schule zur Erklärung der politischen Wirklichkeit angeboten werden.
Bei jedem pädagogisch gut gemeinten Versuch, Vorurteile durch Informationen und Argumente widerlegen zu wollen, muss mit Widerständen gerechnet werden. Denn neue und vor allem gegensätzliche Informationen fordern dazu auf, subjektiv bislang als glaubwürdig betrachtetes Wissen aufzugeben. Dies kann Abwehr provozieren und Lernbarrieren aufbauen. Abwehr wird vor allem dann wahrscheinlicher, wenn moralisierend auf rechtsextreme Äußerungen reagiert wird. Problematisch hierbei ist, dass bei Belehrungen von oben herab Ausgrenzung praktiziert wird: Betroffenheitsrhetorik ersetzt Analyse und argumentatives Vorgehen. Es kann aber auch sein, dass andere Schülerinnen und Schüler sich durch problematische Aussagen der Mitschüler diskriminiert oder verletzt fühlen. In diesem Fall sollte die Lehrkraft klar Stellung beziehen.
Im Sinne der Sozialadäquanzklausel aus § 86 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) wird darauf hingewiesen, dass die in diesem Wissenspool abgebildeten Kennzeichen, Bilder, Texte und Symbole verbotener rechtsextremistischer Organisationen und/oder staatsfeindlichen und/oder staatsverunglimpfenden Propagandazeichen, -schriften, -bilder und -texte lediglich im Rahmen der staatsbürgerlichen Aufklärung verwendet werden. Jede andere Nutzung und/oder Verbreitung dieser durch Dritte unterliegt den Strafbestimmungen der § 86 und § 86a StGB.