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Ein Staat, der in seinem Namen den Begriff demokratisch führt, ist besonders danach zu befragen, wie seine Repräsentanten an die Schalthebel der Macht gelangen. Im Wahlgesetz vom 24. Juni 1976 bestimmte der Artikel 1, Absatz 1: „In der Deutschen Demokratischen Republik wählt die Bevölkerung ihre Machtorgane, die Volkskammer und die örtlichen Volksvertretungen, in allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlen auf die Dauer von vier Jahren.“ Im Vorwort zu diesem Gesetz hieß es: „Die Wahlen sind Höhepunkte im gesellschaftlichen Leben unserer Republik. Die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen dient der Stärkung unseres Staates und der Festigung der politisch-moralischen Einheit der Bevölkerung.“ Diesem Gesetz lag ein Demokratieverständnis zu Grunde, das sich deutlich von parlamentarischen Demokratien westlicher Staaten unterschied. Diese wurden als bürgerliche Demokratien bezeichnet, die durch die fortschrittliche sozialistische Demokratie überwunden worden sei. Aus der herrschenden Weltanschauung Marxismus-Leninismus abgeleitet, kam der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) ein in der Verfassung festgelegter Führungsanspruch zu. Ausgestattet mit einem Wahrheitsanspruch behauptete diese Partei, die wirklichen Interessen des gesamten Volkes zu vertreten. Vier nichtsozialistische Parteien und alle Massenorganisationen, zusammengeschlossen in der Nationalen Front, hatten diesen Führungsanspruch akzeptieren müssen. Legale Opposition kam in diesem Demokratieverständnis nicht vor.
Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) | 127 Sitze | 25,4 % |
Christlich Demokratische Union (CDU) | 52 Sitz | 10,4 % |
Liberal Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) | 52 Sitze | 10,4 % |
National Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) | 52 Sitze | 10,4 % |
Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD) | 52 Sitze | 10,4 % |
Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB) | 61 Sitze | 12,2 % |
Freie Deutsche Jugend (FDJ) | 37 Sitze | 7,4 % |
Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) | 32 Sitze | 6,4 % |
Kulturbund (KB) | 21 Sitze | 4,2 % |
Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) | 14 Sitze | 2,8 % |
500 Sitze | 100 % | |
Die Sitzverteilung stand vor der Wahl fest. Die „Wahl“ bestätigte diese Festlegung mit 99,94 % |
© Text: Gerald Syring, Stand 2009