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Lösungen der Arbeitsblätter zum Thema:
"1963: Der Auschwitz-Prozess"

1. Thema: Die Aufarbeitung der Verbrechen des "Dritten Reichs"

Aufgabe:
Bringe die Ereignisse in die richtige Reihenfolge und ergänze die fehlenden Jahreszahlen.

1945
In Nürnberg beginnt der Prozess gegen hohe Repräsentanten des NS-Regimes.
  1950
Im Dezember wird die Entnazifizierung durch Beschluss des Bundestages offiziell beendet.
  1951
Der Bundestag begnadigt mit dem "131er-Gesetz" zahlreiche Beamte und Militärs des Dritten Reiches.
  1952
Im Prozess gegen Otto-Ernst Remer wird der NS-Staat zum ersten Mal als Unrechtsstaat bezeichnet.
  1958
In Ludwigsburg beginnt im Dezember die "Zentrale Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen" ihre Arbeit.
  1961
In Jerusalem beginnt im April der Prozess gegen Adolf Eichmann, den Organisator des Holocaust.
  20.12.1963
In Frankfurt am Main beginnt der Auschwitz-Prozess.
  20.8.1965
Im Frankfurter Auschwitz-Prozess werden die Urteile verkündet.
  1979
Ausstrahlung des TV-Mehrteilers "Holocaust".
  1995
Die sogenannte Wehrmachtsausstellung wird in Hamburg erstmals gezeigt.




2. Thema: Opfer - Täter - Ankläger - Verteidiger

Aufgabe:

Erstelle eine Übersicht über Opfer, Täter, Ankläger und Verteidiger, indem du die folgenden Namen in eine vierspaltige Tabelle einordnest:

Opfer Ankläger Täter Verteidiger
Hermann Langbein
Dounia Wasserstrom
Anna Palarczyk
Jan Weis


Fritz Bauer
Joachim Kügler
Hermann Langbein
Wilhelm Boger
Adolf Eichmann
Oswald Kaduk
Josef Klehr
Robert Mulka
Hans Stark
Hans Laternser




3. Thema: Wie gingen die Deutschen mit den Verbrechen des "Dritten Reiches" um?

Antworte mit "richtig" oder "falsch" und erkläre bei "falsch" deine Antwort kurz in Stichworten.

 
richtig
falsch
35 Prozent der Deutschen hielten 1947 den Nationalsozialismus für eine gute Idee, die nur schlecht ausgeführt wurde.
X
Sogar 55 Prozent der Deutschen waren dieser Ansicht.
Die sogenannten Persilscheine garantierten mit Sicherheit, dass kein Nazi seiner gerechten Strafe entging.
X
Der Frankfurter Prozess zeigte, dass Verbrecher, obwohl sie als "entnazifiziert" eingestuft wurden, lange Zeit nicht strafrechtlich verfolgt wurden.
Viele NS-Verbrecher lebten nach dem Krieg als angesehene Bürger in der BRD.
X
Viele Deutsche wollten nach dem Krieg möglichst schnell über die Verbrechen des NS-Regimes aufgeklärt werden und die Schuldigen bestrafen.
X
Schlussstrichmentalität vieler Deutschen (s. Wahlplakat der FDP)
Die Verteidigung der Angeklagten ging sehr rücksichtsvoll mit den Zeugen um.

X
Hans Laternser setzte die Zeugen erheblich unter Druck
und bezeichnete die Angeklagten als Lebensretter.
Das Gericht verurteilte alle Angeklagten zu lebenslangen Haftstrafen.
X
Es gab auch Freisprüche.
Das Urteil des Frankfurter Auschwitz-Prozess beendete die Diskussion um Verbrechen des "Dritten Reiches".

X
Die Diskussion reicht bis in die Gegenwart (s. Wehrmachtausstellung)




4. Thema: Der Prozess

4.1 Die Zeugenaussagen


Aufgabe:

Lies dir die Zeugenaussagen und die Vernehmungen der Angeklagten durch.
Erstelle anhand der Zeugenaussagen eine Collage über das Leben der Häftlinge in Auschwitz.
Welche Schwierigkeiten hatten die Zeugen vor, während und nach dem Prozess? Beachte hierbei die Enge im Gerichtssaal und das Verhalten der Verteidigung.

Hinweise zum Leben in Auschwitz und zu großen psychischen Belastungen der Zeugen finden sich in den "Schlaglichtern": "Ein Zeuge hat Angst" und "Ortstermin Auschwitz" sowie in den "Berichten": "Verhandlung", "Schreckliche Wahrheiten", "Vernehmungen".


4.2 Das Urteil


Welche Strafe (Strafmaß) erhielten die Angeklagten im Frankfurter Auschwitz-Prozess 1965? Aufgaben:

Erstelle eine Übersicht. Beginne mit dem höchsten Strafmaß.
Welche Strafe erhielt Mulka, der von den Angeklagten die höchste Dienststellung in Auschwitz bekleidete?
Ein gerechtes Urteil? Schreibe einen persönlichen Kommentar zu den Urteilssprüchen. Beachte auch die tatsächliche Haftdauer von einigen Verurteilten.

Lebenslanges Zuchthaus, zusätzlich Zuchthaus:
Klehr (15 Jahre)
Baretzki (8 Jahre)
Boger (5 Jahre)


Lebenslanges Zuchthaus:
Bednarek
Hofmann
Kaduk


Zuchthaus:
Mulka (14 Jahre)
Capesius (9Jahre)
Höcker (7 Jahre)
Frank (7 Jahre)
Schlage (6 Jahre)
Dylewski (5 Jahre)
Scherpe (4,5 Jahre)
Broad (4 Jahre)
Hantl (3,5 Jahre)
Franz (3,5 Jahre)


Jugendstrafe:
Stark (10 Jahre)


Freispruch:
Breitwieser, Neubert, Schoberth


Ohne Verurteilung:
Bischoff

Mulka erhielt bei weitem nicht die höchste Strafe, sondern Klehr.




5. Thema: Die Angeklagten - ganz normale Deutsche?

Sieh dir die Biografien der Angeklagten Boger, Kaduk und Mulka an.
Fragen:

a) Welche Ähnlichkeiten weisen die Biografien auf?

Boger, Kaduk und Mulka stammten aus einfachen, bürgerlichen Verhältnissen; sie erlebten persönliche und berufliche Rückschläge, bis sie in die NS-Bewegung aufgenommen wurden und Karriere machten.

   
b) Wie erklärst du dir, dass sie in Auschwitz zu Menschenquälern wurden?

Blinder Gehorsam gegenüber Befehlen, zum Teil lassen die Vernehmungen auch auf eine innere Überzeugung schließen.

   
c) Wie verteidigten sich die Angeklagten vor Gericht?

Dienstgehorsam, Eid




6. Thema: Der Frankfurter Auschwitz-Prozess


Aufgabe:
Fülle die Lücken aus und ergänze den letzten Satz (mindestens zwei Gründe).

Viele Deutsche wollten nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs einen Schlussstrich unter die Geschichte des Nationalsozialismus und seiner Verbrechen ziehen. Viele Juristen des "Dritten Reiches" arbeiteten in der BRD wieder als Richter und Rechtsanwälte und wollten wie die Mehrheit der Deutschen die Vergangenheit vergessen und verschweigen. Der Jurist Fritz Bauer brachte den Prozess gegen die Täter von Auschwitz ins Rollen.
Der Frankfurter Auschwitz-Prozess dauerte von 1963 bis 1965. Nachdem in den Nürnberger-Prozessen 1945 die wichtigsten Politiker und Entscheidungsträger des "Dritten Reiches" von den Alliierten angeklagt und verurteilt worden waren, wurden 18 Jahre später in Frankfurt 22 Deutsche angeklagt und verurteilt, die in Auschwitz Menschen gequält und getötet hatten. Robert Mulka war Adjutant des Kommandanten. Josef Klehr quälte und tötete als Sanitäter seine Opfer mit einer Giftspritze und erhielt die höchste Strafe.
Die Angeklagten wurden erst in den 60er Jahren für ihre Verbrechen im "Dritten Reich" verfolgt und verurteilt, weil...

... sie geschickt untertauchten.
  ... sie nicht von der Justiz verfolgt wurden und erst eine neue, unbelastete Generation von Juristen heranwachsen musste (Problematik der Amnestiegesetze des Bundestags).
  ... es schwierig und aufwendig war, eine Anklage zu formulieren, Zeugen und Beweismittel - zumal im Kalten Krieg - zu organisieren.
  ... sie offiziell entnazifiziert und amnestiert worden waren (Problematik der oberflächlichen Entnazifizierung).
  ... die Öffentlichkeit bis dahin keine Auseinandersetzung mit dem Thema wünschte.
 

... antisemitische Aktionen die Aufmerksamkeit der Bevölkerung auf dieses verdrängte Thema lenkten.