Erreger weltweit

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Gelbfieber-Impfung

Wann wird geimpft:

Bei Reisen in ein Gelbfieber-Infektionsgebiet im tropischen Afrika oder in Südamerika.

Bei Vorschrift als Einreisevoraussetzung, insbesondere bei Einreise aus einem Gelbfieber-Infektionsgebiet.

Warum wird die Gelbfieber-Impfung empfohlen?

Da Gelbfieber-Erkrankungen plötzlich und nicht vorhersehbar in den Infektionsgebieten auftreten können, wird die Impfung aus medizinischen Gründen bei allen Aufenthalten in Gelbfiebergebieten empfohlen. Das heißt also nicht nur bei Aufenthalten in Ländern, in denen eine Gelbfieber-Impfung als Voraussetzung zur Einreise vorgeschrieben ist, sondern generell in allen Ländern, in denen ein Gelbfieber-Infektionsrisiko besteht. Daher ist auch bei beruflich bedingten Langzeitaufenthalten in nahe den Gelbfiebergebieten liegenden Regionen die Impfung ebenfalls empfohlen.

Wo wird geimpft:

Bei autorisierten Gelbfieber-Impfstellen mit vorgeschriebener Dokumentation im internationalen Impfausweis. Die amtliche Gültigkeit beginnt 10 Tage nach der Impfung und endet nach 10 Jahren.

Zeitpunkt:

mindestens 10 Tage vor Einreise

Impfung:

Lebendimpfung: einmalige Impfung

Impfschutz:

10 Jahre

Nebenwirkungen:

Nach der Impfung können innerhalb der ersten 48 Std. Allgemeinreaktionen des Körpers und/oder auch Haut und/oder Gewebereaktionen um die Einstichstelle herum auftreten. In der Regel klingen Sie nach 1 - 2 Tagen wieder ab.

Wann darf nicht geimpft werden:

Bei verschiedenen akuten und chronischen Erkrankungen sowie bei Allergien gegen Impfbestandteile, v. a. Hühnereiweißallergie.

Kinder unter 6 Monaten.

In der Schwangerschaft und Stillzeit darf die Impfung nur in Ausnahmefällen unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden.

Was passiert, wenn nicht geimpft werden kann?

Impfbefreiung: Wenn aus medizinischen Gründen eine Impfung nicht durchgeführt werden kann, kann eine Impfbefreiung im internationalen Impfausweis von der Gelbfieberimpfstelle ausgestellt werden. Die Länder mit Impfpflicht sind zur Anerkennung dieses Zeugnisses nicht verpflichtet. Im Extremfall kann bei Einreise Nachimpfung, Quarantäne oder Zurückweisung erfolgen.

Die persönliche Verträglichkeit der Impfung sollte auf jeden Fall mit dem Impfarzt eingehend besprochen werden.