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Hintergrundwissen

Abschaffung der Todesstrafe

Am 10. Dezember 1948 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte". In den Artikeln 3 und 5 ist festgehalten: "Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person." Und: "Niemand darf der Folter oder grausamer unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden." Dieser erste Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe wurde in den nächsten Jahrzehnten durch zahlreiche Abkommen, Verträge und Konventionen ergänzt.

Die Türkei schaffte im Sommer 2002 die Todesstrafe ab, um so den EU-Beitritt zu ermöglichen. In Kriegszeiten oder bei Kriegsgefahr kann sie allerdings auch weiterhin verhängt werden. 1996 war weltweit erstmals die Anzahl der Staaten, die die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft haben, größer als die Anzahl der Staaten, die sie weiterhin beibehalten. Im Jahr 2002 (Stand: September) hatten 112 Länder weltweit die Todesstrafe abgeschafft, in 83 existiert sie weiterhin. Unter diesen 83 sind nur zwei westliche Demokratien: USA und Japan.

Westeuropa: Auch in westeuropäischen Ländern wurden bis vor wenigen Jahrzehnten Todesurteile ausgesprochen und vollstreckt. Die letzte Exekution in einem Mitgliedsstaat des Europarats wurde 1997 in der Ukraine vollzogen.

  • Wachturm
  • Stacheldraht
  • Mann in seiner Zelle

Wichtige internationale Abkommen

  • Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) vom 19.12.1966. In Artikel 6 wird für alle Vertragsstaaten, in denen die Todesstrafe nicht abgeschafft ist, festgelegt, dass Todesurteile nur für schwerste Verbrechen auf Grund von Gesetzen verhängt werden dürfen.
  • Das Protokoll Nr. 6 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe, 28.4.1983. Während in der Europäischen Menschrechtskonvention von 1950 die Todesstrafe noch zulässig war, vereinbarten die Mitgliedsstaaten des Europarats in Protokoll Nr. 6 die Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten.
  • Erst im April 2002 verpflichteten sich die Mitglieder des Europarats die Todessstrafe vollständig abzuschaffen. Acht Staaten unterschrieben das Protokoll nicht: Russland, Türkei, Bulgarien, Kroatien, Slowakei, Albanien, Armenien und Aserbaidschan.

Abschaffung der Todesstrafe (für alle Verbrechen)

Staat letzte Exekution Abschaffung der Todesstrafe
Belgien 1950 1996
Dänemark 1950 1978
Deutschland 1949 (BRD) 1981 (DDR) 1949 (BRD) 1987 (DDR)
Frankreich 1977 1981
Großbritannien 1964 1998
Irland 1954 1990
Island 1830 1928
Italien 1947 1994
Liechtenstein 1785 1987
Luxemburg 1949 1979
Niederlande 1952 1982
Norwegen 1948 1979
Österreich 1950 1968
Portugal 1849 1976
Schweden 1910 1972
Schweiz 1944 1992
Spanien 1975 1995

Todesurteile und Hinrichtungen 2001

Weltweit wurden nach Angaben der Menschenrechtsorganisation amnesty international (ai) im Jahr 2001 mindestens 3048 Menschen hingerichtet. Mindestens 5265 Menschen wurden im gleichen Jahr zum Tod verurteilt. Die tatsächlichen Zahlen sind nach Einschätzung von ai mit Sicherheit höher. Aus vielen Ländern sind jedoch keine oder nur ungenaue Angaben zu bekommen. Hinrichtungen gab es 2001 in 31 Staaten. 90 Prozent aller Todesurteile wurde in den folgenden Staaten vollstreckt:

Tabelle

Staat vollstreckte Todesurteile
China 2468
Iran 139
Saudi-Arabien 76
USA 66

Im Jahr 2000 waren weltweit 1457 Hinrichtungen bekannt geworden, 1999 waren es 1813 und 1998 insgesamt 1625.

Straftaten weltweit

Die Todesstrafe wird weltweit für eine große Anzahl Straftaten verhängt, nicht nur für Mord. Dies rückt in westlichen Industrieländern immer dann wieder ins Bewusstsein, wenn Angehörige der eigenen Nation im Ausland hingerichtet werden sollen. So sorgten drohende Todesurteile für Drogendelikte oder ein Verstoß gegen religiöse Gesetze des Landes (Iran) in den vergangenen Jahren immer wieder für Aufsehen.

Einige Beispiele für Delikte, für welche die Todesstrafe verhängt werden kann (und in der Praxis auch verhängt wird):

  • Korruption (China)
  • Spionage (China)
  • Drogenhandel (Malaysia, Philippinen, Saudi Arabien)
  • Vergewaltigung (China , Philippinen, Saudi Arabien)
  • Menschenhandel (China)
  • Prostitution (Irak)
  • Zuhälterei (Saudi Arabien)
  • Beamtenbestechung (Irak)
  • Öffentliche Beleidigung des Präsidenten (Irak)
  • Doppelte Mitgliedschaft in politischen Parteien (Irak)
  • Brandstiftung (Philippinen)
  • Raub, Bankraub (Saudi Arabien)
  • Hexerei (Saudi Arabien)