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Bis 1969 gab es auch im Vatikan die Todesstrafe. Das letzte Todesurteil im Kirchenstaat war allerdings bereits 1870 vollstreckt worden. 1969 wurde die Todesstrafe per Gesetz abgeschafft, im Februar 2001 sorgte Papst Johannes Paul II. dafür, dass sie auch aus der Verfassung des Vatikan gestrichen wurde.
Der amtierende Papst setzt sich weltweit für die Abschaffung dieser Strafe ein. Bei einem USA-Besuch 1999 beispielsweise bezeichnete Johannes Paul II. die Todesstrafe als "grausam und unnötig". "Moderne Gesellschaften können sich schützen, ohne Verbrechern für immer die Chance zur Reue zu verweigern."... "Die Würde des Menschen darf niemandem genommen werden, auch dann nicht, wenn er schweres Übel begangen hat." Im Jahr 2000 unterstützte der Vatikan eine weltweite Kampagne gegen die Todesstrafe.
Dennoch schließt der neue Weltkatechismus, der die katholische Glaubens- und Morallehre zusammenfasst, die Todesstrafe nicht völlig aus. Laut § 2267 des lateinischen Katechismus ist die Todesstrafe weiter gerechtfertigt, wenn sie "der einzige mögliche Weg ist, das Leben von Menschen wirksam gegen einen ungerechten Angreifer zu verteidigen."
Der Rat der EKD bezieht klar Stellung gegen die Todesstrafe. In einer Erklärung zum 50. Jahrestag der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" heißt es, der Vollzug der Todesstrafe sei eine "besonders drastische und unheilbare Weise, die Menschenrechte zu verachten." Das Thema Todesstrafe war 1999 ein Schwerpunkt in der Menschenrechtsarbeit der EKD. Die Todesstrafe setze ein falsches Zeichen, so der Vorsitzende des Rates der EKD in einer Erklärung zum Tag der Menschenrechte. "Durch ihre Vollstreckung relativiert der Staat selbst den Wert des menschlichen Lebens. Gewalt wird mit Gegengewalt beantwortet." Ein Jahr zuvor hatte die "Dekade zur Überwindung der Gewalt" begonnen, beschlossen von der Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen. Dazu gehört auch das christliche Engagement gegen die Todesstrafe.
© Text: Martina Frietsch
