Am 10. Dezember 1948 verabschiedeten die Vereinten Nationen die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte". Dort heißt es in Artikel 3:
"Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person."
Das Recht auf Leben ist hier für jeden Menschen ohne Ausnahme zu gewähren. Damit steht die Todesstrafe im Widerspruch zu der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte". Mit zwei Sendungen zu diesem Thema und umfangreichem Begleitmaterial will das Schulfernsehen Materialien anbieten, das Thema Menschenrechte im Unterricht (Gemeinschaftskunde, Religion, Ethik) zu diskutierten.