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Hintergrund: Innere Sicherheit in der Folge von Wiedervereinigung und internationalem Terrorismus

Wiedervereinigung und das Erbe des MfS

Die ostdeutschen Demonstranten hatten durch die Besetzung der MfS Büros weitgehend die Vernichtung der umfangreichen Stasi-Akten verhindern können. Um die Akten öffentlich zugänglich zu machen und besonders den Betroffenen Zugang zu den über sie gespeicherten Informationen zu ermöglichen, trat am 29. Dezember 1991 das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) in Kraft, das der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedet hatte.

Zum ersten Mal bekamen damit Bürger Gelegenheit, Unterlagen einzusehen, die ein Geheimdienst über sie angelegt hatte. Dazu wurde eigens das »Amt des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR« (BstU) gegründet, das nach seinen Leitern oft auch als Gauck- und später Birthler-Behörde bezeichnet wurde.

Die polizeilichen und geheimdienstlichen Strukturen der DDR wurden nach der Wiedervereinigung aufgelöst, ihre Aufgaben nach westdeutschem Vorbild neu strukturiert. Die Übernahme von Mitarbeiten des MfS, der Volkspolizei und der Nationalen Volksarmee (NVA) gestaltete sich schwierig und war politisch weitgehend nicht gewünscht.

Link-Tipp

  • Externer LinkBirthler-Behörde

    Homepage der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)

Die Situation nach dem 11. September 2001

  • Otto Schily (Quelle: SWR - Screenshot aus der Sendung) Innenminister Otto Schily
  • brennende Türme (Quelle: SWR - Screenshot aus der Sendung) Anschlag auf das WTC, 9. Sept. 2001

Die Anschläge islamistischer Terroristen auf die USA am 11. September 2001 hatten auch weitreichende Folgen für die Sicherheitspolitik in Deutschland. Der internationale Terrorismus rückt seither in den Fokus auch innenpolitischer Überlegungen. Als direkte Folge führte die Bundesrepublik unter Innenminister Otto Schily die zu Zeiten der RAF verwendeten Fahndungsmaßnahmen der Rasterfahndung und der Kronzeugenregelung wieder ein und verabschiedete zwei Sammlungen juristischer Detailregelungen, die so genannten »Antiterrorpakete«. Diese Maßnahmenpakete erstreckten sich auf unterschiedliche Bereiche. So wurden die Sicherheitsüberprüfungen im Luftverkehr strenger und Ausweispapiere wurden stärker auf computergestützte Identifizierungen ausgerichtet. Biometrische Merkmale hielten Einzug in Pass und Personalausweis.

Nach der Neuregelung des Vereinsgesetzes können extremistisch ausgerichtete Religionsgemeinschaften schneller verboten werden. Im Rahmen der Antiterrorgesetze wurden auch die Befugnisse verschiedener Sicherheitsbehörden erweitert. So kann das Bundeskriminalamt nun auch Anhänger ausländischer Terrororganisationen verfolgen und darf bei Datennetzkriminalität tätig werden. Zum Schutz von Flugzeugen kann die Bundespolizei so genannten, bewaffnete Sky Marshals einsetzen. Der Verfassungsschutz soll außerdem Aktivitäten beobachten, die sich gegen Völkerverständigung und friedliches Zusammenleben richten, Geldströme von Terrorverdächtigen aufspüren. Polizei und Geheimdienste erhielten Zugriff auf eine künftig gemeinsame Antiterrordatei. Die gemeinsame Datenbank wird von 38 verschiedenen deutschen Ermittlungsbehörden, betrieben, die bisher prinzipiell nicht zusammenarbeiten, darunter Polizeibehörden, so wie Inlands- und Auslandsgeheimdienste.

Besonders das am 14. Dezember 2001 mit großer Mehrheit vom Bundestag verabschiedete zweite Anti-Terror-Paket Schilys ist die umfassendste Sicherheitsgesetzgebung in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Kritiker sehen die innenpolitische Positionen des Sozialdemokraten Schily eher nahe denen der CSU, als klassisch sozialdemokratischen oder gar jenen seiner früheren Weggefährten von "Bündnis 90/Die Grünen".

Die NPD und der Fall Cicero

  • Fingerabdruck (Quelle: SWR - Screenshot aus der Sendung) Otto Schily bereitet in seiner Amtszeit den Weg für die Erfassung biometrischer Daten in Reisepässen und Ausweisen.

Gegen Verfassungsfeinde zieht Schily an vielen Fronten ins Feld, nicht immer erfolgreich. Ebenfalls 2001 scheiterte der Innenminister vor dem Bundesverfassungsgericht mit einem Verbotsantrag gegen die rechtsextremistische NPD aus formalen Gründen - vor allem wegen des Einsatzes von V-Leuten des Verfassungsschutzes. Vehement setzt sich Schily für die Einführung von Reisepässen mit biometrischen Merkmalen ein, welche seit Oktober 2005 ausgestellt werden. Am 10. Mai 2005 kündigte er einen „Nationalen Plan zum Schutz der Informationsinfrastrukturen in Deutschland“ an. Gemeinsam mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollen „neue Strategien zur Bekämpfung von Angriffen von Hackern und Viren“ erarbeitet werden. Im September 2005 erteilte Schily die Ermächtigung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Mitarbeiter des Magazins Cicero. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft genehmigte ein Gericht daraufhin die Durchsuchung der Redaktionsräume durch das BKA, was zu einer heftigen Diskussion über Pressefreiheit und den Schutz von Informanten führte. Anlass war ein Artikel, in dem aus vertraulichen Akten des Bundeskriminalamtes zitiertet wurde. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes entschied 2006, dass die Durchsuchung einen erheblichen Eingriff in die Pressefreiheit dargestellt und daher verfassungswidrig gewesen sei.

Der Fall Khaled el-Masri

Heftig kritisiert wurde Otto Schily auch wegen seines Vorgehens im Fall von Khaled el-Masri. Der deutsche Staatsbürger wurde 2003 durch die CIA nach Afghanistan entführt, gefoltert und schließlich im Mai 2004 heimlich zurückgeflogen. Ohne weitere Erklärung setze man ihn in einem Wald in Albanien aus.Schily soll als Bundesinnenminister am 31. Mai 2004 durch den US-amerikanischen Botschafter Dan Coats über den Fall informiert worden sein und anschließend bis Herbst 2005 der Bitte des Botschafters zugestimmt haben, Stillschweigen über den Fall zu bewahren.

Schily verteidigte sein Vorgehen damit, er habe zum Zeitpunkt, als er hätte eingreifen können, keine Informationen bekommen, die ihn dazu in die Lage versetzt hätten. Wie nach Schilys ausscheiden aus dem Amt bekannt wurde, stimmte er 2005 der Änderung einer Dienstanweisung zu, gemäß der der Verfassungsschutz verdeckte Online-Durchsuchungen durchführte, was sich aber nur auf das Eindringen in geschlossene Nutzergruppen und Chatrooms bezogen haben soll und nicht auf das Ausspähen privater Festplatteninhalte.

Von Schily zu Schäuble

  • (Quelle: SWR - Screenshot aus der Sendung) Im September 2009 demonstrieren Tausende in Berlin gegen „Datenwahn“ und „Überwachungsgesellschaft“
  • (Quelle: SWR - Screenshot aus der Sendung) „Stasi 2.0“? Die Sicherheitskonzepte des Innenministers Schäuble gehen vielen zu weit.

Auch der Nachfolger Otto Schilys im Amt des Innenministers, der CDU-Politiker Wolfgang Schäuble tat sich immer wieder mit Vorschlägen zur Inneren Sicherheit hervor, die auf breite Kritik stießen. Reichlich umstritten waren etwa seine Forderungen zu Änderung des Grundgesetzes, die einen Einsatz der Bundeswehr für Sicherheitsaufgaben innerhalb der Landesgrenzen ermöglicht hätte. Konkret ging es dabei um den gezielten Abschuss von zivilen Passagierflugzeugen, wenn sie wie am 11. September 2001 als Waffe gegen öffentliche Einrichtungen, etwa Atomkraftwerke gerichtet würden. Während Politiker der Unionsparteien diese Forderung unterstützen, wird sie von den meisten Mitgliedern der übrigen Parteien abgelehnt.

Sein besonderes Augenmerk richtet Schäuble auf Datenschutzbestimmungen. So macht er den Vorschlag, die im Autobahnmautgesetz vorgeschriebene strikte Zweckbindung der LKW-Mautdaten zu reinen Abrechnungszwecken aufzuheben. Sicherheitsbehörden könnten so die Daten zu Fahndungszwecken nutzen. Die Aufhebung der Zweckbindung wird parteiübergreifend kontrovers diskutiert. Nachdem der Bundesgerichtshofes 2007 festgestellt hatte, dass es für eine Online-Durchsuchung von Computern derzeit keine Rechtsgrundlage gibt, forderte Innenminister Schäuble ein umfassende Änderung der gesetzlichen Voraussetzungen: Um einen Verdeckten Zugriff auf Computersysteme, der sogenannte Bundestrojaner, doch noch rechtskonform zu ermöglichen, sollen die Strafprozessordnung, das BKA-Gesetz, die Polizeigesetze der Länder sowie den Artikel 13 des Grundgesetzes, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert, entsprechend geändert werden.

Das BKA-Gesetz

Heftig umstritten war die Neuregelung des zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen »Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten«, kurz BKA-Gesetz. Es räumt dem Bundeskriminalamt begrenzt auf die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus nun Befugnisse ein, die bislang nur den Landespolizeien zustanden. Neben der umstrittenen Online-Durchsuchung finden sich unter den Änderungen auch der Einsatz von Rasterfahndung, verdeckten Ermittlern, akustische und optische Überwachung von Wohnungen und das Abhören von Telefongesprächen. Die Neufassung des BKA-Gesetzes führte zu einer intensiven politischen Diskussion. Kritisiert wurde, dass das Gesetz den Grundsatz zur Trennung von Geheimdiensten und Polizei aufweiche.

Die ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung, dass in Eilfällen kein Richtervorbehalt notwendig sei, also kein Richter die Überwachungsmaßnahmen genehmigen müsse, wurde im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens geändert. Problematisch ist nach Ansicht von Kritikern auch die Angleichung der Befugnisse von Landes- und Bundespolizeibehörden. Sie fürchten eine Machtkonzentration bei einer bundesweit agierenden Behörde, die ihre Daten auch an Polizei, Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst weiterleitet. Besonders umstritten war die Notwendigkeit zum Einsatz von so genannten »Online-Durchsuchungen«. Diese sollten auch auf den Personenkreis von Ärzten, Anwälten und Journalisten ausgeweitet werden, was das in § 53 der deutschen Strafprozessordnung enthaltenen Recht auf das Berufsgeheimnis, das sogenannte Zeugnisverweigerungsrecht, stark abschwächt. Im Bezug auf Journalisten sehen viele hierin eine Aushöhlung der Pressefreiheit.