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Hintergrund: Geschichte Innere Sicherheit nach 1945 in Ost- und Westdeutschland

Aufbau der Organe der Inneren Sicherheit in Ostdeutschland

  • Emblem des MfS (Quelle: www.wikipedia.de) Emblem des MfS

Während sich in der westdeutschen BRD nach dem Krieg die heutigen Strukturen mit einer weitgehenden Trennung von Polizei und Geheimdiensten herausbildete, schien sich im Osten Deutschlands die Geschichte mit anderen politischen Vorzeichen zu wiederholen. Das Ministerium für Staatssicherheit der DDR, kurz MfS oder umgangssprachlich auch »Stasi« genannt, wurde im Februar 1950 gegründet. Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands, SED, bezeichnete das MfS als „Schild und Schwert der Partei“. Das Ministerium war der Inlands- und Auslandsgeheimdienst der DDR und zugleich Ermittlungsbehörde für „politische Straftaten“. Innenpolitisch entwickelte es sich vor allem zu einem Unterdrückungs- und Überwachungsinstrument der SED gegenüber der eigenen Bevölkerung und sicherte den Machterhalt der Partei.

Das MfS und seine Vorläufer

  • Machtzentrale des MfS (Quelle: SWR - Screenshot aus der Sendung) Berlin, Normannenstrasse: Machtzentrale des MfS

Bei seiner Gründung 1950 baute das MfS auf zwei Vorgängerorganisationen auf, die das sowjetische Ministerium für Inneres und für Staatssicherheit (NKWD) in der sowjetischen Besatzungszone installiert hatte. Im August 1946 war auf Veranlassung der SED ein Parteinachrichtendienst aufgebaut worden, die »Deutsche Verwaltung des Inneren« (DVdI) und darin der Nachrichtendienst »Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft«. Sehr früh wurde die »Hauptverwaltung zum Schutze der Volkswirtschaft« schon damit betraut, geheimdienstliche Operationen und Aufgaben durchzuführen sowie diese zu betreuen. Mit dem Beschluss zur Bildung der Hauptverwaltung hatte das Politbüro der KPdSU im Dezember 1948 schon sehr früh den Grundstein zur Gründung eines eigenen Geheimdienstes gelegt. Außerdem konnten sich Walter Ulbricht, Wilhelm Pieck und Otto Grotewohl durch den Beschluss gegen die Befürchtungen des sowjetischen Ministers für Staatssicherheit, Wiktor Abakumow, durchsetzen, der wegen der Reaktionen der Westalliierten besorgt war.

Im Februar 1950 erfolgte auf Grundlage des »Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit« die Gründung des MfS. Als Leiter bestimmte man Wilhelm Zaisser, sein Stellvertreter wurde Erich Mielke. Im Zuge der Verwaltungsreform von 1952 wurden die fünf MfS-Länderverwaltungen (LV) aufgelöst und stattdessen 14 Bezirksverwaltungen (BV) eingerichtet. Neben der Objektverwaltungen für sensible Wirtschaftsbereiche, wie die Urangewinnung der Wismut wurde ein Netzwerk von Kreisdienststellen (KD) geplant. Außerdem wurden die Deutsche Grenzpolizei und die Transportpolizei dem Minister für Staatssicherheit unterstellt. Neben dem MfS gab es noch einen weiteren Nachrichtendienst in der DDR, die Verwaltung Aufklärung der Nationalen Volksarmee, ein militärischer Aufklärungsdienst mit Sitz in Berlin-Treptow.

Der Aufstand vom 17. Juni 1953

Der Volksaufstand am 17. Juni 1953 wurde zum Trauma für die politische Führung der DDR. Aus Sicht des Politbüros hatte das MfS bei der Früherkennung und Unterdrückung des Aufstandes versagt. In der Folge wurde es im Juli 1953 zum „Staatssekretariat für Staatssicherheit (SfS)“ zurückgestuft und dem Ministerium des Innern der DDR unter Willi Stoph unterstellt. Erst im November 1955 erhielt es wieder den Rang eines Ministeriums und bekam den Auslandsnachrichtendienst zugeordnet, die »Hauptverwaltung Aufklärung«. Bei der Ermittlung und Verhaftung der Rädelsführer des Aufstandes und sogenannter »westlicher Provokateure« nahm das MfS eine zentrale Rolle ein. So wurden durch MfS und Volkspolizei bis zum 22.Juni 1953 über 6.000 Personen festgenommen.

In den 1950er-Jahren erfolgten zahlreiche Säuberungen und Verhaftungen, sowohl von vermeintlichen Regimegegnern, als auch von Parteimitgliedern. Außerdem entführte das MfS in den 1950er Jahren im Zuge von Verhaftungsaktionen gegen »feindliche Agenten« etwa 600 bis 700 Personen aus dem Westen in die DDR. Nach dem Volksaufstand in Ungarn 1956 folgte eine weitere Welle der Repression. Auch der Leiter des MfS, Ernst Wollweber, geriet mit Walter Ulbricht in Konflikt und wurde auf dessen Anordnung 1957 durch seinen Stellvertreter Erich Mielke ersetzt, der das MfS bis zum Rücktritts des Ministerrats der DDR im November 1989 leitete.

  • Arbeiteraufstand 1953

  • Erich Mielke

Das MfS nach dem Mauerbau

Unter dem Eindruck der Unruhen in Polen und Ungarn und auf Grund kritischer Äußerungen von Intellektuellen wandte sich das MfS vermehrt der Repression gegenüber inneren oppositionellen Kräften zu. Das spiegelte sich auch in der „Doktrin der politisch-ideologischen Diversion“(PID) wieder, die alle innere Opposition auf den Einfluss des »imperialistischen Feindes« zurückführte. Damit wurde zukünftig die wachsende Präsenz der Staatssicherheit in allen Lebensbereichen begründete. Während die Hauptaufgaben des MfS vor dem Mauerbau im Kampf gegen westliche Geheimdienste, sowie der Eindämmung von Fluchtbewegung bestanden hatte, sollte es nun verstärkt potentielle Unruheherde im Vorfeld erkennen. Als erste Bewährungsprobe für den neu ausgerichteten Apparat erwies sich der Prager Frühling im Frühjahr 1968. 1971 löste Erich Honecker Walter Ulbricht an der Staatsspitze ab. Fünf Jahre später machte Honecker Mielke zum stimmberechtigten Mitglied des Politbüros. Entscheidende Fragen der MfS-Tätigkeit berieten beide in wöchentlichen Vier-Augen-Gesprächen.

Seit den frühen 1970er Jahren bemühte sich die DDR verstärkt um eine internationale Anerkennung. Da sie sowohl im Grundlagenvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland als auch mit dem Beitritt zur UN-Charta und nicht zuletzt mit der Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte die Absicht zur Achtung der Menschenrechte bekundet hatte, versuchte sich das MfS zusehends in verdeckten Formen der Repression. Da hierfür eine systematische und flächendeckende Überwachung der Bevölkerung notwendig erschien, baute man ein riesiges Netz mit bis zu 200000 »Inoffiziellen Mitarbeitern« (IM) auf. Ob Repression, Strafverfolgung, Spionage, als Zensurbehörde, ob bei der Umgehung von Handelsembargos oder bei der Devisenbeschaffung durch Haftarbeit und Häftlingsfreikäufe: das MfS wurde bald zur Allzweckwaffe der SED und erlangte damit eine Schlüsselfunktion im Herrschaftssystem der DDR.

Zwischenspiel zur Auflösung

  • Personen vor Aktenberg (Rechte: Bundesarchiv) Erstürmung der Stasi-Zentrale in Berlin – der vollkommenen Vernichtung der Stasi-Unterlagen zuvorgekommen...

Nach den Protesten in der Bevölkerung wählte die Volkskammer der DDR im November 1989 einen neuen Ministerrat. Das MfS wurde in »Amt für Nationale Sicherheit« (AfNS) umbenannt, Mielkes bisheriger Stellvertreter Wolfgang Schwanitz zu seinem Leiter bestellt. Doch für die Bevölkerung war das MfS die wichtigste Stütze das verhassten Systems. Nachdem das Gerücht kursierte, die Stasi-Akten sollten vernichtet werden, stürmten aufgebrachte Bürger am Morgen des 4. Dezember 1989 die Bezirksstelle in Erfurt. Noch am selben Abend wurden auch die Dienststellen in Leipzig und Rostock besetzt; andere Städte folgten. Mit der Einrichtung von Bürgerwachen und Komitees begann die erzwungene Auflösung und Aufarbeitung der Tätigkeit des MfS. Zuletzt stürmten die Demonstranten am 15.Januar 1990 die Zentrale in Berlin. Nur knapp einen Monat nach der Gründung des »Amtes für Nationale Sicherheit« beschloss der Ministerrat am 14. Dezember 1989 dessen Auflösung und ordnete statt dessen den Aufbau eines Verfassungsschutzes sowie eines Nachrichtendienstes in offensichtlicher Anlehnung an die Strukturen in der Bundesrepublik an. Zu ihrem Aufbau kam es jedoch nie.

Der Auslandsgeheimdienst des MfS, die Hauptverwaltung Aufklärung, kurz HV A, löste sich selbst auf. Ihr Leiter war von 1956 bis 1986 Markus Wolf, ein Stellvertreter Mielkes. Obwohl fast alle Akten und Datenträger als vernichtet galten, gelangten 1990 die sogenannten »Mobilmachungs- Karteien« unter ungeklärten Umständen in die Hände der US-amerikanischen Geheimdienstes CIA. Sie wurden unter dem Namen „Rosenholz-Akten“ bekannt und der Bundesregierung später zum Teil übergeben. Das MfS war kein klassisches Abwehr- und Aufklärungsorgan, seine Kompetenzen gingen weit über die eines normalen Nachrichtendienstes hinaus, schließlich hatte es auch polizeiliche und staatsanwaltliche Befugnisse. So erschuf sich die SED mit dem MfS ein Überwachungs- und Repressionsmittel um die Gesellschaft in allen Bereichen kontrollieren zu können.

Link-Tipps

Aufbau der Organe der Inneren Sicherheit in Westdeutschland

  • Wiesbaden - Bundeskriminalamt (Quelle: wikipedia.de) Wiesbaden - Bundeskriminalamt

Nach dem Ende des Krieges drängten die Alliierten alsbald auf den Neuaufbau von Verwaltungsstrukturen. Schnell war klar, dass eine dauerhafte Fremdkontrolle und damit auch Übernahme der staatlichen und ordnungspolitischen Aufgaben nicht möglich sein würde. So richteten die alliierten Besatzungsmächte in den westlichen Besatzungszonen schon Ende 1945 erste regionale Kriminalämter ein. Die Landesregierungen fassten in Abstimmung mit den Alliierten die regionalen Kriminalämter zu „Landeskriminalpolizeiämtern“ zusammen. Im Grundgesetz wurde schließlich festgelegt, dass die Polizeihoheit nicht beim Bund, sondern bei den Ländern liegen sollte. Das war eine direkte Folge aus den Erfahrungen der NS-Zeit mit der massiven Machtkonzentration im Reichssicherheitshauptamt und bei der Gestapo. Dem Bund wurde lediglich die Befugnis zugebilligt, ein zentrales Kriminalpolizeiamt zu unterhalten. Die verfassungsrechtliche Grundlage findet sich in Artikel 73, 87 GG. Nachdem 1951 das Gesetz über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes, kurz Bundeskriminalamtes(BKA) in Kraft trat, wurde das BKA noch im selben Jahr mit Sitz in Wiesbaden gegründet. Schon 1952 wurde es dann in die »Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation« (IKPO) aufgenommen, besser bekannt als »Interpol«. Von Beginn an war das Bundeskriminalamt sowohl eine Zentralstelle für die Länderpolizeien, konnte aber bei einigen Delikten aber auch eigene Ermittlungen aufnehmen.

Verfassungsschutz und Kalter Krieg

  • Reinhard Gehlen (Quelle: SWR - Screenshot aus der Sendung)
  • Reinhard Gehlen (Quelle: SWR - Screenshot aus der Sendung) Der erste Präsident des Bundesnachrichtendienstes: Reinhard Gehlen – einst Mitglied in Hitlers Generalstab

Im Jahr 1950 wurde auch das Bundesamt für Verfassungsschutz aufgrund des »Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes« gegründet. Der indirekte Vorläufer des Inlandsnachrichtendienstes war der »Reichskommissar für Überwachung der öffentlichen Ordnung«, der von 1920 bis 1929 in der Weimarer Republik existierte und ebenfalls über keine polizeilichen Befugnisse verfügte. Die wichtigste Aufgabe der Verfassungsschützer im Bundesamt, so wie in den Landesämtern für Verfassungsschutz ist die Überwachung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Gerade im Kalten Krieg und vor dem Hintergrund der sich manifestierenden Teilung Deutschlands ging es dabei vornehmlich um linke und kommunistische Gruppen. Bezeichnenderweise rekrutiert sich ein großer Teil der Mitarbeiter sowohl des BKA, als auch der Verfassungsschutzbehörden aus Menschen mit NS-Vergangenheit, bis hin zu ehemaligen SS-Führern. So hatten noch 1959 nur zwei von 47 leitenden Beamten des BKAs keine NS-Vergangenheit, 33 waren ehemalige SS-Führer.

Köln – Bundesamt für Verfassungsschutz (Quelle: wikipedia.de)

Köln – Bundesamt für Verfassungsschutz

Studentenunruhen, die RAF und die 70er

  • RAF-Fahndungsplakat (Quelle: SWR - Screenshot aus der Sendung) RAF-Fahndungsplakat
  • Demonstration (Quelle: SWR - Screenshot aus der Sendung) Demonstration gegen den sogenannten „Radikalenerlass“

Anfang der 1970er Jahre begann der Ausbau des BKA nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Entstehung linksextremistischen Terrorgruppen. Der Generalbundesanwalt wurde nun ermächtigt, das BKA mit polizeilichen Ermittlungen zu beauftragen. 1972 wurde das Inpol-Fahndungssystem mit Standort beim BKA installiert und 1973 wurde das BKA-Gesetz so geändert, dass das Bundeskriminalamt neue Zuständigkeiten in der Bekämpfung bestimmter schwerwiegender organisierter Delikte mit internationalem Bezug erhielt. Von nun an war es auch zuständig bei international organisierten Rauschgift-, Waffen- und Falschgelddelikten, sowie bei terroristischen Anschlägen gegen Verfassungsorgane des Bundes.

Im Zuge der Außerparlamentarischen Opposition (APO) entstanden besonders zwei Gruppen, die ihre Ziele gewaltsam durchsetzen wollten. Die »Bewegung 2. Juni«, die bald wieder an Bedeutung verlor und die Rote Armee Fraktion (RAF). Besonders die RAF erklärte dem Staat den Krieg, richtete gezielte Angriffe gegen Einrichtungen und Entscheidungsträger aus Wirtschaft und Politik. Dabei hatte die RAF einen niemals genau zu beziffernden, aber recht umfangreich vermuteten Kreis von Sympathisanten. Primär begründet mit der Bekämpfung der RAF erging im Januar 1972 der umstrittene »Radikalenerlass«. Er sah ein Berufsverbot für Beamte mit extremistischen Denkweisen im Staatsdienst vor. Das potentielle Anwärter noch heute ihre Verfassungstreue schriftlich bekunden müssen, mag dabei seltsam naiv erscheinen. Gerade in den 70er Jahren genügten aber bereits Mitgliedschaften in legalen, linksgerichteten Organisationen oder der bloße Verdacht oftmals als ausreichender Grund zur Anstrengung von Berufsverboten.

Das BKA rüstet auf

Das BKA reagiert auf die Aktivitäten der RAF ab 1975 mit dem Aufbau der Abteilung zur Bekämpfung des Terrorismus (TE). Das BKA wurde zur Koordinierungsstelle im Bereich der Bekämpfung politisch motivierter Gewalttaten. Unter der Leitung seines damaligen Präsidenten Horst Herold wurde auch die technische Ausstattung mit Computern vorangetrieben und die Rasterfahndung eingeführt. Sie war der erste Versuch einer systematischen Erhebung und vernetzten Durchsuchung von Datenbeständen. Die Zahl der Beschäftigten wuchs von gut 800 im Jahr 1965 auf über 3.300 im Jahr 1980.

Die Terrorwelle der RAF erreichte 1977 im sogenannten „Deutschen Herbst“ ihren Höhepunkt. Nach Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback und dem Vorstandsvorsitzenden der Dresdner Bank, Jürgen Ponto, entführten Mitglieder der RAF am 5. September den Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer. Um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen, kaperten verbündete palästinensische Terroristen am 14. Oktober die Lufthansamaschine »Landshut« und entführten sie nach Somalia. Die Bundesregierung ging nicht auf die Forderungen der Entführer ein. Sie ließ die „Landshut“ von der kurz zuvor gegründeten GSG 9, die Antiterroreinheit der deutschen Bundespolizei, auf dem Flughafen von Mogadischu stürmen. Die Passagiere der Landshut konnten befreit werden, doch kurz danach wurde Hanns Martin Schleyer ermordet aufgefunden und die inhaftierten RAF-Terroristen nahmen sich im Gefängnis in Stammheim das Leben.

Aus den Zeiten der RAF stammen auch zwei bedeutende Anti-Terror-Gesetze. Das Kontaktsperregesetz von 1977 ermöglicht für vermeintliche inhaftierte Terroristen eine Unterbrechung jedweder Verbindung zu anderen Gefangenen und der Außenwelt, sogar zum eigenen Strafverteidiger. Der 1976 neu geschaffene Straftatbestand der »Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung« führte den Begriff »Terroristische Vereinigung« als Rechtsbegriff in den §129a des Strafgesetzbuches ein.

Link-Tipp

Die Notstandsgesetze

  • Demonstration (Quelle: SWR - Screenshot aus der Sendung) Demonstration gegen die Notstandsgesetzte 1968 in Bonn

Einer der Hauptgründe für die Entstehung einer breiten Außerparlamentarischen Opposition war der Protest gegen die so genannten Notstandsgesetze. Die Einführung solcher Notstandsgesetze hatten die West-Alliierten nach dem Krieg zur Bedingung für eine Übergabe der vollständigen Souveränität an die Bundesrepublik gemacht. Sie wollten damit ihre in Deutschland stationierten Truppen im Krisenfall schützen.. Ursprünglich enthielt das Grundgesetz auf Grund der Erfahrungen mit dem Artikel 48 der Weimarer Verfassung keine Regelungen für Krisensituationen, wie einen Angriff oder einen Putschversuch. Der Artikel 48 der Weimarer Verfassung, die so genannte »Notverordnung« gab dem Reichspräsidenten weitgehende Möglichkeiten zur Regierung im Ausnahmezustand. Die »Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat« vom 28. Februar 1933 setze schließlich die Bürgerrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft und war ein wichtiger Faktor bei der »Machtergreifung« Hitlers. Sie besiegelte formal die Beseitigung des demokratischen Rechtsstaats. Für die Verkündigung wurde der Reichstagsbrand in der Nacht zuvor zum Anlass genommen. Zwar wurden mit der Wehrverfassung 1955 Schutzmaßnahmen gegen einen militärischen Angriff ermöglicht, doch das reichte den Alliierten nicht aus.

Zuspitzung der Situation

Die Notstandsgesetze, die schon früher erwogen worden waren, wurden am 30. Mai 1968, in der Zeit der ersten Großen Koalition, vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Sie sollten in Ausnahmesituationen wie Katastrophenfällen und Staatsbedrohungen die Machtbefugnisse und Zuständigkeiten des Bundes regeln, sahen aber auch Einschränkungen der Grundrechte in diesem Fall vor. Durch die Große Koalition war die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit zur Grundgesetzänderung möglich geworden. In der Bevölkerung aber setze sich der Eindruck durch, dass eine Opposition gegen die Notstandspläne im Parlament nicht mehr gegeben sei und so bildete sich die Außerparlamentarische Opposition (APO) aus Gewerkschaften, der FDP, dem Kuratorium „Notstand der Demokratie“ und besonders der Deutsche Studentenbewegung mit Massenkundgebungen und Protestmärschen.

Mit den Kaufhaus-Brandstiftungen am 2. April 1968 in Frankfurt a.M., einer politisch motivierten Aktion, an der die späteren Mitbegründer der RAF, Andreas Baader und Gudrun Ensslin maßgeblich beteiligt waren, und den teilweise massiven Ausschreitungen nach dem Attentat auf den Studentenführer Rudi Dutschke am 11. April 1968 spitzte sich die Situation zu. Zehntausende demonstrierten beim Sternmarsch nach Bonn am 11. Mai 1968 weitgehend friedlich gegen die Notstandsgesetze. Am 27. Mai 1968 erklärten die Westmächte, bei einer Verabschiedung der Notstandsgesetze auf ihre Vorbehaltsrechte zu verzichten. Am 30. Mai verabschiedete der Bundestag gegen die Stimmen der FDP und einiger Mitglieder des SPD die Notstandsverordnung. Die Sonderrechte der West-Alliierten aus dem Deutschlandvertrag endeten allerdings erst 1991 mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag im Zuge der Wiedervereinigung.