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Pressefreiheit ist eine Grundvoraussetzung für eine freiheitlich demokratische Gesellschaft. Nur eine freie Presse kann die so wichtige Kontrollfunktion gegenüber der Macht von Staat und Wirtschaft einnehmen, ohne die eine Demokratie nicht funktioniert. Der Begriff Pressefreiheit ist dabei auf alle Medien zu beziehen: Print (Bücher, Zeitungen, alle Druckerzeugnisse), Rundfunk (Fernsehen, Radio), Film, wie auch die sogenannten Neuen Medien. Können sie nicht frei agieren, herrscht auch keine Meinungsfreiheit, eine zweite grundlegende Bedingung demokratischer Gesellschaften. Denn eine freie Meinungsbildung ist nur möglich, wenn die Menschen sich ungehindert und umfassend informieren können, um sich ein eigenes Bild zu machen. Jede Form der staatlichen Informationskontrolle ist tabu. Im deutschen Grundgesetz heißt es dazu knapp: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Dies ist der Schlussatz von Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, der neben der Pressefreiheit auch die Meinungsfreiheit, die Rundfunkfreiheit und die Informationsfreiheit als geltendes Recht verankert:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
(Art.5 Abs.1 GG)
Pressefreiheit ist gewährleistet, wenn die Medien erstens frei zugänglich sind, und zweitens eine große Vielfalt möglich ist, was ihre Urheberschaft und ihre Inhalte betrifft. Steht hinter einem Großteil der publizistischen Erzeugnisse nur ein einziges Medienunternehmen sind Meinungsvielfalt und Pressefreiheit gefährdet. Drittens gilt: Die Medien müssen unabhängig, dezentral und staatsfern organisiert sein. Insgesamt ist die Bedeutung einer freien Presse für eine funktionierende Demokratie nicht zu überschätzen. Das lässt sich vor allem daran ermessen, dass sie von autoritären Machthabern immer sofort eingeschränkt, wenn nicht gar ganz abgeschafft und unter staatliche Kontrolle gestellt wird.
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„Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, in einer Demokratie Korruption nachzugehen und sie aufzudecken und dafür einen breite Öffentlichkeit zu finden, dann ist das ein systemgefährdender Fehler. Demokratie ohne Presse ist nicht denkbar. Funktionierende Demokratie ohne eine funktionierende Presse hat es noch nie gegeben.“ (00:27)
Das Satire-Magazin „Titanic“ wird oft verklagt, doch größtenteils wird ihre bissige Satire vom Gesetz geschützt.
Unsere Pressefreiheit ist eine noch recht junge Errungenschaft – historisch betrachtet überwiegt die Zeit der Zensur. Sie war über Jahrhunderte hinweg das zentrale Mittel für jedwede autoritäre Obrigkeit, egal ob Staat oder Kirche, sich gegen unliebsame Kritiker oder die Verbreitung von „Irrlehren“ zu verwahren. Eine Verbrennung philosophischer Schriften ist bereits aus dem antiken Griechenland im 5. Jahrhundert v. Chr. überliefert. Zensur ist aber auch heute keineswegs abgeschafft. In Deutschland können vor allem Meinungsäußerungen oder Abbildungen, die in sittlicher oder religiöser Hinsicht gegen geltende Gesetze – insbesondere gegen den Jugendschutz – verstoßen, zensiert werden. Das betrifft vor allem Gewalt- und Sexszenen, die menschenverachtende Formen annehmen. Enthalten Musikstücke, Filme, Comics oder Computerspiele solche Szenen, kommen sie auf den Index, das Verzeichnis verbotender Werke. Sie dürfen dann nicht an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden. Auch dürfen verleumderische Äußerungen nicht öffentlich wiederholt werden, wenn sie die persönliche Ehre eines Dritten verletzen. Wobei Satire und Karikaturen ausdrücklich von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, da sie unter die „Kunstfreiheit“ fallen. Im Streitfall müssen die Gerichte entscheiden.
Verantwortlich für die Indizierung jugendgefährdender Medien.
Nicht nur Presse- und Meinungsfreiheit werden durch das Grundgesetz geschützt, sondern auch die sogenannten allgemeinen Persönlichkeitsrechte. Dazu gehören das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung (Art.2 Abs.1 GG) und der Schutz der Menschenwürde (Art.1 Abs.1 GG). Diese grundlegenden Menschenrechte müssen auch von den Medien geachtet werden. Leider werden sie von der häufig bis in die Privat- und Intimsphäre reichenden Berichterstattung mitunter verletzt – nicht nur bei Prominenten. Zum Beispiel wenn im Internet Handyfotos und -filme kursieren, die keinen Nachrichtenwert haben, sondern nur Bloßstellen und Demütigen wollen.
Die Bücherverbrennungen in Deutschland 1933, kurz nachdem Adolf Hitler an die Macht gekommen war, sind Ausdruck einer beispiellosen „Gleichschaltungspolitik“. Die Nationalsozialisten wollten das genaue Gegenteil einer freiheitlichen Gesellschaft aufbauen. Die deutsche Bevölkerung sollte nur noch nationalsozialistisches Gedankengut zu lesen, zu hören und zu sehen bekommen. Es hagelte Berufsverbote, Zeitungen, Verlage und der Rundfunk wurden strikt kontrolliert. Die Medien wurden zum zentralen Instrument zur Verbreitung der rassistischen, menschenverachtenden NS-Ideologie. Jeder Unterhaltungsfilm, jeder Zeitschriftenartikel verfolgte – mal mehr, mal weniger offensichtlich – dieselben propagandistischen Ziele. Informationen frei von Herrschaftsmeinung gab es kaum.
Internetseite über das Projekt „Bibliothek verbrannter Bücher“ des Moses Mendelssohn Zentrums der Universität Potsdam. Autoren- und Bücherlisten und geschichtliche Hintergründe zu den Bücherverbrennungen am 10. Mai 1933
In den 1920er Jahren entwickelte sich der Hörfunk allmählich zum Massenmedium. 1924 gab es erst 1.580 Rundfunkteilnehmer, ein Jahr später schon über eine halbe Million. 1939 waren die Hörerzahlen auf zwölf Millionen angestiegen. Das Radio sollte eigentlich als ein unpolitisches, reines Unterhaltungsmedium etabliert werden, doch von Beginn an waren die Regierungen um Kontrolle bemüht. Ganz vorbei mit der Unabhängigkeit war es nach dem Machtwechsel am 30. Januar 1933: Die Nationalsozialisten verstaatlichten und zentralisierten den Rundfunk. Ihr Plan war, das Radio zum wichtigsten parteipolitischen Propagandainstrument zu entwickeln. Dazu wurden massenweise Empfangsgeräte produziert, sogenannte „Volksempfänger“. Sich die Reden Hitlers und anderer NS-Größen im Radio anzuhören war Pflicht, das Hören von „Feindsendern“ stand unter Strafe.
Als die Alliierten nach Kriegsende in Deutschland die Macht übernahmen, war zunächst geplant, alle bestehenden deutschen Medien zu verbieten. Um jeden NS-Einfluss auszuschließen, sollten Journalisten und Verleger Berufsverbote erhalten. In der Umsetzung waren sie dann aber nicht allzu konsequent, abgesehen von der Zerschlagung des zentral organisierten Rundfunks und von der totalen Enteignung in der Sowjetzone. Manche Zeitungen durften ihre lokale Berichterstattung weiterführen. Die Besatzungsmächte statteten neue, überregionale Zeitungen und Verlage mit Lizenzen aus. Publizisten aller Art stiegen nach und nach wieder ins Geschäft ein. Alliierte Presseoffiziere sollten nachzensieren, das heißt Veröffentlichungen prüfen und die Autoren gegebenenfalls zur Rechenschaft ziehen.
Am 23.Mai 1949 trat mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland das Grundgesetz in Kraft, in dem Presse- und Meinungsfreiheit einen prominenten Platz erhalten hatten – in eindeutiger Abgrenzung zum Missbrauch dieser Grundrechte durch die NS-Propaganda. Folglich erteilten die Westalliierten im gleichen Jahr eine Generallizenz für alle Verleger, und die Zahl der Zeitungstitel stieg stark an.
Die Neueinteilung der Sendegebiete wurde gleich 1945 von den Besatzungsmächten selbst vorgenommen. Die Briten und Franzosen gründeten je eine Rundfunkanstalt für ihr Gebiet, die Amerikaner gleich vier. Diese dezentrale Organisation von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten besteht bis heute. Lediglich eine „Arbeitsgemeinschaft“, die 1950 gegründete ARD, existiert, die aber nicht in die Programmgestaltung der Landesrundfunkanstalten eingreifen darf. Der „öffentlich-rechtliche“ Auftrag bedeutet letztlich: politisch und wirtschaftlich unabhängig im Dienst der Öffentlichkeit, der Bevölkerung, zu stehen, und umfassend und ausgewogen zu informieren, zu bilden und zu unterhalten.
In der sowjetischen Besatzungszone und der 1949 dort neu gegründeten Deutschen Demokratischen Republik (DDR) war durchgängig eine staatliche Lizenz für Presse- und Verlagserzeugnisse notwendig. Sie wurde meist nur an Parteien und staatliche Organisationen vergeben, bis Anfang der 1950er Jahre gab es noch einige Lizenzen für private Verleger. Auch der Rundfunk wurde in der DDR zentral und staatlich organisiert. Zwar fand auch in der DDR-Verfassung Pressefreiheit Erwähnung, aufgrund der behördlichen Bestimmungen und staatlichen Kontrolle war sie jedoch stark eingeschränkt. Eine Pressefreiheit im Sinne einer freien Berichterstattung und einer freien politischen Meinungsbildung, wie sie für demokratische Staaten grundlegend ist, hat es in der DDR nicht gegeben.
Zensiert, da es eine „Schande für Russland“ darstelle: Das zeitgenössische russische Kunstwerk „Küssende Polizisten“.
In Deutschland ist die Pressefreiheit recht umfänglich gewährleistet. Im Vergleich dazu gibt es demokratisch regierte Länder, in denen die staatliche Zensur viel weiter reicht. In Russland etwa wird nicht nur die politische Berichterstattung zu lenken versucht, sondern auch Kunst und Kultur auf religiöse und staatliche Linie gebracht. Einschüchterungen und Festnahmen kritischer Journalisten oder provokativer Künstler sind vielfach dokumentiert. In Italien haben die Medien mit der Besonderheit zu kämpfen, dass der seit vielen Jahren immer wieder als Ministerpräsident amtierende Silvio Berlusconi zugleich Besitzer eines privaten Medienkonzerns ist. Parteiische Berichterstattung ist dort an der Tagesordnung, wogegen auch der staatliche Rundfunksender RAI nur schwer ankommt, ohne unter massiven Druck zu geraten.
Die internationale Menschenrechtsorganisation „Reporter ohne Grenzen“ (ROG) erstellt jedes Jahr eine Rangliste der Nationen nach Maßgabe der tatsächlich vorherrschenden Meinungs- und Pressefreiheit. Russland besetzte dort 2009 beispielsweise Rang 153, Deutschland Rang 18. Eine eigene Meinung vertreten und auch verbreiten zu dürfen gehört heute zu den offiziell von allen Staaten der Erde anerkannten Menschenrechten. Doch die Realität sieht anders aus: Bei ROG ist nachzulesen, in welchen Ländern sich Journalisten in Lebensgefahr begeben, wenn sie staatskritisch berichten. Freie politische Berichterstattung wird etwa dadurch unterbunden, dass nur regierungsfreundliche Journalisten Zugang zu Pressekonferenzen haben. Unliebsame Fragen bleiben so aus.
In vielen Ländern gibt es keine unabhängige Medienlandschaft, ausländischen Journalisten bekommen keine Lizenz zur Berichterstattung, Sender und Verlage sind – mehr oder weniger verschleiert – staatseigene Betriebe. Und ohne Verlagslizenz kann keine Zeitung und kaum ein Buch erscheinen. Andersdenken wird sehr erschwert. Viele Staaten, am effektivsten wohl China (ROG-Rang 168), haben sich zum Ziel gesetzt, auch das Internet zu kontrollieren. Internationale Seiten werden grundsätzlich vorzensiert, Informationen nur selektiv zugänglich gemacht und wenn nötig ganz gesperrt. Blogger werden systematisch verfolgt und für unlizensierte Online-Veröffentlichungen verhaftet.
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„Verglichen mit anderen Ländern muss man sagen, Grundgesetz Artikel 5, Pressefreiheit, ist in diesem Lande nicht nur auf dem Papier, sondern Realität. Wenn sie sich umschauen in der Welt, sie haben nirgendwo ein besseres Rundfunksystem, auch die BBC nicht. Sie haben nirgendwo eine Vielzahl, so eine Vielzahl an guten Blättern, sie haben nirgendwo so viele Möglichkeiten. Schauen sie nach Weißrussland, nach Algerien, nach Kolumbien. Wenn wir über Bedrohung reden, da erleben Journalisten Bedrohung. Die trauen sich was und die müssen dafür ihr Leben riskieren.“ (00:32)
© Text: Kerstin Stoll
