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Hintergrund: Transparenz und Kontrollmöglichkeiten

Lobbyismus – Zusammentreffen in der Wandelhalle des Parlaments?

Wie schon der Film zeigt, halten sich Lobbyisten heutzutage vornehmlich im Regierungsviertel der Stadt auf, im Umfeld des Parlaments, der Regierung und der Hauptstadtpresse. Doch einst waren es die Wartehallen in den Sitzungshäusern der Politiker, in denen sich Lobbyisten aufhielten, um die Verantwortlichen zu treffen, mit ihnen ins Gespräch zu kommen und zu verhandeln, ihnen ihre Sicht der Dinge zu erklären und sie zu Gunsten der eigenen Geschäfte zu beeinflussen. Aber woher kommt der Name?

Schon im römischen Senat sollen die Bürger in der „Lobia“, der Vorhalle oder Wartehalle, den direkten Kontakt zu den Herrschenden gesucht haben. Das Wort „Lobby“ wird aber vor allem für die Beschreibung der Eingangshalle eines Hotels verwandt. So war es die Lobby des Washingtoner Willard Hotels, die dem Begriff vermutlich seine Bedeutung verlieh: Nach einem Großbrand im Weißen Haus Anfang des 19. Jahrhunderts nutzte der damalige US-Amerikanische Präsident Ulysses S. Grant das noble Hotel als Ausweichquartier für seine Arbeit. Zu damaliger Zeit lief der groß angelegte amerikanische Eisenbahnbau im ganzen Land an. Konzessionen, die vom Staat vergeben wurden, waren heiß begehrt. 1829 soll Grant zum ersten Mal die Personen, beziehungsweise die Wirtschaftsvertreter, die sich in der Lobby des Willard Hotels aufhielten, um dort Kontakt zu Regierungsvertretern und Abgeordneten zu suchen, als „Lobbyisten“ bezeichnet haben.

Erste „Lobbyverbände“ in Deutschland

In Deutschland wurde als eine der ersten offiziellen Interessenvertretungen 1819 der Allgemeine Deutsche Handels- und Gewerbeverein gegründet, ein Verein süd- und mitteldeutscher Unternehmer. Sie plädierten zum Beispiel für eine Abschaffung der innerdeutschen Zollgrenzen, initiierten eine große Petitionsbewegung und versuchten die Regierungen und Fürsten von ihren Zielen zu überzeugen. Jene lehnten eine Einmischung jedoch zunächst strikt ab. Die geforderten Maßnahmen wurden aber in der Folge über die staatlichen Zollvereine ab 1828 schrittweise erreicht.

Auch in der „Bonner Republik“ nach dem 2. Weltkrieg war es vor allem die klassische Verbändearbeit, die sich in die deutsche Politik einmischte. In der DDR spielte Lobbyismus durch die staatsgelenkte Ökonomie fast keine Rolle. Mit dem Umzug der bundesdeutschen Regierung nach Berlin fand eine immer stärkere Vermischung von Privatwirtschaft und Politik statt und damit eine Intensivierung der heute üblichen, vielschichtigen Lobbyarbeit unterschiedlichster Akteure. Lobbyismus ist so vor allem ein Merkmal moderner Politik, in der Interessengruppen ihre Position gegenüber der Politik vertreten.

Lobbyismus und Transparenz

  • Sitzungssaal im Paul-Löbe-Haus, Abgeordnete und Vertreter der Verbände am runden Sitzungstisch (Quelle: SWR – Screenshot aus Sendung) Anhörung zur Regelung von CO2-Grenzwerten bei Autoabgasen: Lobbyisten vom Verband der Automobilindustrie (VDA) und vom BUND werden gehört
  • Werner Reh am Schreibtisch seines Büros (Quelle: SWR – Dorothea Künzig) David gegen Goliath? Werner Reh, Verkehrsexperte beim BUND, kämpft für strengere CO2-Normen bei PKWs und gegen den mächtigen VDA

Lobbyismus gehört zum politischen Alltag. Viele Abgeordnete schätzen die Expertise der Fachleute aus Wirtschaft, Industrie oder anderen gesellschaftlich relevanten Verbänden. Sie sind dankbar für Kompetenz von Außen oder wenn ihnen die eine oder andere Fachrecherche zu einem bestimmten Thema abgenommen wird. Doch tragen diese Vertreter eben meist nur eine einseitige Sichtweise einer Gruppe, eines Unternehmens oder eines Verbandes vor. In einem System, in dem nicht alle die gleichen Voraussetzungen haben, gehört zu werden und nicht alle mit den gleichen finanziellen Mitteln kämpfen, besteht die Gefahr, dass die Politik dadurch oft einseitig den Einflüssen der großen und finanzstarken Verbände aussetzt ist.

Wenn man Lobbyismus als politische Realität akzeptieren will, geht es zur Aufrechterhaltung demokratischer Grundprinzipien vor allem darum, ein nachvollziehbares, offenes und faires System bei der Einflussnahme durch Interessenvertreter zu schaffen. Ein System, das Protagonisten und Methoden transparent macht und so auch der „5. Gewalt“ im Staat eine Kontrollinstanz gegenüber stellt. Viele moderne Lobbyisten verwehren sich gegen den Vorwurf der Intransparenz, gleichwohl gilt Diskretion noch immer als eine der größten Tugenden des Berufstandes. Um für die Bevölkerung Entscheidungswege und Einflussnahmen auf politische Entscheidungen transparent zu machen, wird u.a. ein Verzeichnis gefordert, in dem alle Interessenvertreter, die sich in Berlin auf professioneller Ebene im Politikdschungel bewegen, aufgelistet sind.

Verbändeliste und Lobbyistenregister

  • Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch, auf dem ein Laptop aufgeklappt ist. Hinter ihm ein Spruchband mit der dem Logo von LobbyControl und der Aufschrift „Initiative für Transparenz und Demokratie“. (Quelle: SWR – Screenshot aus der Sendung) „LobbyControl“ will Einflussnahmen öffentlich machen
  • Stadtplan von Berlin mit Stecknadelfähnchen für Standorte von Verbänden und Lobbyorganisationen (Quelle: SWR – Screenshot aus der Sendung) Lobbyisten-Häufung in Berlin Mitte: LobbyControll erstellt eine etwas andere Berlin-Karte

Vom Deutschen Bundestag wird eine sogenannte Verbändeliste herausgegeben: die „Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter“.Zur Zeit sind dort über 2000 Verbände registriert. (http://www.bundestag.de/interakt/registrierteVerbaende/index.html)

Der Eintrag jedoch in dieser Verbändeliste ist freiwillig, mit der Registrierung sind weder Rechte noch Pflichten verbunden. Die Liste gibt einen Anhalt darüber, wer als Sachverständiger zu Anhörungen im Bundestag geladen wird. Wer aber hauptberuflich oder selbstständig regelmäßig zum Beispiel für einen einzelnen Konzern oder eine Firma direkt mit den Abgeordneten spricht und damit Einfluss auf die Politik zu nehmen versucht, ist hier mit großer Wahrscheinlich nicht verzeichnet. Dazu zählen vor allem PR-Büros, Denkfabriken, Anwaltskanzleien, Unternehmensvertreter oder Agenturen.

Ein umfassendes und verpflichtendes Lobbyistenregister wird in Deutschland nicht nur von der lobbykritischen Organisation LobbyControl gefordert, sondern auch von der Lobbyistenvereinigung degepol (Deutsche Gesellschaft für Politikberatung). Gemeinsam mit der Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland befürworten sie neben der Registrierung die Offenlegung von eingesetzten Finanzmitteln, einen verbindlichen Verhaltenskodex und klare Regelungen im Falle von Interessenkonflikten. LobbyControl hingegen hält diese Maßnahmen zwar für begrüßenswert, aber nicht ausreichend, da sie die vorgeschlagenen, verpflichtenden Angaben für zu ungenau halten und die Sanktionierungsmaßnahmen für zu schwach.

Verpflichtende und gesetzlich vorgeschriebene Lobbyistenregister gibt es in der Europäischen Union bisher nur in Litauen, Ungarn und Polen, außerdem in den USA und Kanada.

Link-Tipp

Offenlegung von Nebeneinkünften

Abgeordneten des Parlaments wird oftmals eine Verstrickung mit Lobbytätigkeiten vorgeworfen, wenn sie neben ihrem Mandat im Bundestag weitere – vor allem bezahlte – Tätigkeiten ausüben. Dies kann schnell zu Interessenkonflikten führen. Um hier mehr Transparenz zu schaffen, sind unter dem Punkt „Veröffentlichungspflichtige Angaben“ auf der Bundestagsinternetseite jedes einzelnen Abgeordneten Nebentätigkeiten und zusätzliche Einkünfte zu ihrem Bundestagsmandat öffentlich einzusehen. (http://www.bundestag.de/mdb/alphabet/index.html)

Die Einkünfte werden in einem 3-Stufen-System angezeigt.
Nach anfänglichen Widerständen einiger Parlamentarier werden seit 2007 an dieser Stelle nun folgenden Angaben aufgeführt:
● berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag,
● bezahlte Tätigkeiten neben dem Mandat,
● Funktionen in Unternehmen sowie in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, in Vereinen, Verbänden und Stiftungen,
● Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
● und Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten oder Vermögensvorteile.

Die Veröffentlichung dieser Angaben ist eine Erweiterung der bereits seit 1972 gegenüber dem Bundestagspräsidenten bestehenden Anzeigepflicht der Parlamentarier von Beruf, vergüteten Neben- und Beratungstätigkeiten sowie Spenden.