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Schon relativ kurz nach Ihrer Gründung wurden Teile der Bundeswehr im Ausland eingesetzt. Seit Einheiten der Luftwaffe, Sanitätseinheiten den Erdbebenopfern im marokkanischen Agadir zur Hilfe eilten, beteiligte sich die Bundeswehr an rund 130 humanitären Hilfsaktionen weltweit. Diese humanitären und logistischen Hilfsleistungen wurden in Politik und Gesellschaft immer wieder diskutiert, waren aber oftmals weniger umstritten, als etwa die Frage nach den Einsätzen der der Bundeswehr im Inneren. Im Januar 1965 beteiligte sich die Luftwaffe am Aufbau einer Luftbrücke bei einer großen internationalen Hilfsaktion in Algerien. Ebenfalls nach einem Erdbeben leistete die Bundeswehr 1976 Katastrophenhilfe im norditalienischen Friaul. 1984 fliegen Maschinen vom Typ Transall Versorgungsgüter in die Hungergebiete von Äthiopien, 1988 und 89 im Rahmen der UNTAG-Mission nach Namibia. Der Soldat als Not- und Aufbauhelfer setzt sich im Bewusstsein der Bundesdeutschen fest und zugleich sind derartige deutsche Beiträge im Rahmen internationaler Bündnissysteme, wie UNO und NATO akzeptiert und anerkannt.
Doch das sollte sich zu Beginn der 90 Jahre ändern. Die Vertragspartner besonders in der Nato drängen auf ein verstärktes, auch militärisches Engagement des wiedervereinigten Deutschland. Im Bundestag streiten sich die Parteien um sogenannte »Out-Of-Area-Einsätze« außerhalb des NATO-Vertragsgebietes. Während sich die Regierungsparteien aus CDU/CSU und FDP im Rahmen von UNO-Mandaten dafür aussprechen, lehnen SPD und Grüne die Einsätze zunächst ab. Mit der sogenannten Petersberger Wende 1992 änderte die SPD ihre Position und ihr Programm. Mit dem Amtsantritt der Rot-Grünen Bundesregierung 1998 unterstützen schließlich auch die aus der Friedensbewegung hervorgegangenen Grünen derartige Einsätze.
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„Die Bundeswehr hat sich fortwährend verändert, und sich immer wieder grundlegend neu aufgestellt und neu aufstellen müssen – einfach weil die politischen Rahmenbedingungen sich geändert haben. Und das Instrument Bundeswehr sich dann natürlich anpassen musste, den Rahmenbedingungen, und nicht umgekehrt.“ (00:17)
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„Die Bundeswehr transformiert sich, wie die Fachleute sagen, hin zu einer anderen Armeestruktur, denn die Konfliktlagen, die es gibt auf der Welt, sind nicht mehr vergleichbar mit dem, was wir im Kalten Krieg erlebt haben. Da war Selbstverteidigung das Grundprinzip der Bundeswehr – das ist vorbei. Definitiv.“ (00:20)
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„Die Bundeswehr aus den fünfziger Jahren gibt es nicht mehr. Wir haben heute noch sechs Panzerbataillone, und wir hatten mal 42. Wir hatten früher Heeresflugabwehr in großen Mengen, wir hatten Artillerie in großen Mengen, und wir hatten einen Flugabwehrraketengürtel – all das haben wir nicht mehr. Weil wir zurzeit in dem Bewusstsein leben, dass es einen Gegner, der uns militärisch angreifen könnte oder wollte, derzeit nicht gibt.“ (00:26)
Die deutsch Marine beteiligte sich 1991 an einer Minenräumaktion im Persischen Golf nach dem Zweiten Golfkrieg. Die USA hatten 1991 erfolgreich den Einmarsch irakischer Truppen unter Sadam Hussein in Kuwait zurückgeschlagen. Im selben Jahr wurden 18 Kampfflugzeugen auf den Fliegerhorst Erhac in der Türkei verlegt. Rund 200 Soldaten der Luftwaffe sollen im Rahmen eines NATO-Einsatzes einen Beitrag zum Schutz der Türkei vor Angriffen aus dem Irak leisten. Während Kambodscha von 1992 bis 1993 unter die Aufsicht der UNO gestellt war, entsandte die Bundesregierung 1993 ein Feldlazarett nach Phnom Penh.
Von 1992 bis 1996 schließlich beteiligte sich die Bundeswehr hauptsächlich mit Aufklärungsflugzeugen vom Typ »AWACS« an der Operation »Sharp Guard«. Ihr Ziel war es die Durchsetzung von Wirtschaftssanktionen und eines Waffenembargos gegen die Bundesrepublik Jugoslawien durchzusetzen. Gedeckt wurde die Operation durch mehrere UN-Resolutionen. Die Entscheidung zur Beteiligung deutscher Truppen fällte die Bundesregierung indem sie Streitkräften der Bundeswehr unter den Befehl der von der NATO und der WEU aufgestellten Verbände stellte. Dies geschah ohne vorherige Zustimmung des Bundestages. In der von Mitgliedern des Bundestages eingereichten Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ging es 1994 schließlich nicht nur um die Vorgehensweise der Regierung Kohl. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts bestätigte die Rechtmäßigkeit der Beteiligung deutscher Streitkräfte an Einsätzen nach Maßgabe des Artikels 24 des Grundgesetzes. Dort heißt es im Absatz 2: »Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern«.
Das Gericht betonte in seinem Urteil aber ausdrücklich den so genannten »Parlamentsvorbehalt«. Die Entscheidung über Einsätze, deren Ort und Dauer obliegt einzig dem Bundestag. Nur bei »Gefahr im Verzug« kann die Regierung Einsätze anordnen, muss das Parlament aber umgehend unterrichten. Der Bundestag muss dann schnellstmöglich den Einsatz legitimieren oder kann die Truppen auch zurück beordern. Rechtlich ist der Weg damit geebnet für eine Beteiligung der Bundeswehr an friedenserhaltenden und -sichernden Maßnahmen (peacebuilding und peacekeeping), auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Als die Entscheidung gefällt wird, stehen deutsche Soldaten 1994 im Rahmen der US-geführten UN-Mission UNOSOM II gerade im somalischen Belet Uen.
Nur fünf Jahre später wird der Kosovo-Krieg besonders für die Grünen zur innenpolitischen Zerreißprobe. Erstmals in Ihrer Geschichte nimmt die Bundeswehr mit der Luftwaffe im Rahmen der NATO-geführten »Operation Allied Force« mit etwa 500 Einsätzen an einem verfassungsmäßig und völkerrechtlich umstrittenen Krieg teil. Der Angriff der NATO erfolgte als Reaktion auf massive Menschenrechtsverletzungen gegenüber der Zivilbevölkerung der mehrheitlich von Albanern besiedelten serbischen Provinz Kosovo durch jugoslawische Sicherheitskräfte. Die rechtfertigen ihr Vorgehen mit dem Kampf gegen die für die Unabhängigkeit des Kosovo eintretende Partisanenarmee UÇK.
Das Eingreifen der Nato erfolgte ohne UN-Mandat. Zwar hatte der Sicherheitsrat der vereinten Nationen das serbische Vorgehen wiederholt verurteilt, doch blieb die Legitimation für ein aktives Eingreifen in den Konflikt hart umstritten. Für die Gegner des Einsatzes war die Beteiligung der Bundeswehr an den massiven Luftangriffen eine Beteiligung an einem Angriffskrieg, was das Strafgesetzbuch im Paragraph 80 ausdrücklich verbiete und unter Strafe stellt. Die Befürworter argumentierten mit der Notwendigkeit für eine »humanitäre Intervention«. Um die massiven Menschenrechtsverletzungen zu beenden und die Zivilbevölkerung zu schützen, sei Krieg und das militärische Eingreifen ein gerechtfertigtes Mittel für einen höheren Zweck.
Beim Generalbundesanwalt gehen zahlreiche Strafanzeigen wegen Verstoß gegen den § 80 StGB ein, führen aber zu keinen Ermittlungen oder Verfahren. Der Generalbundesanwalt begründet dies damit, dass sich der Paragraph 80 StGB vom Artikel 26 des Grundgesetzes herleitet. Der wiederum verbiete ausdrücklich nur „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören“. Das friedliche Zusammenleben im Kosovo sei bereits erheblich gestört und die Bundesregierung beabsichtige mit ihrem Handeln, eben jenes friedliche Zusammenleben wieder zu ermöglichen. Die Diskussion in der Bevölkerung und den Medien wird lautstark und intensiv geführt.
Nach dem Rückzug der serbischen Truppen beteiligte sich die Bundeswehr auch an der folgenden KFOR-Mission. Sie diente dem Schutz der Bevölkerung und der im Land tätigen Hilfsorganisationen und war von Anfang an legitimiert durch die Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates.
Zur Geschichte der Jugoslawien-Kriege und der Situation im Kosovo siehe auch: CD-Rom „Internationale Krisen“
11. Sept. 2001: Anschlag auf World Trade Center, New York
Die deutsche Marine patrouilliert vor der Küste Afrikas
Die Anschläge islamistischer Terroristen auf die USA veränderten die weltpolitische Lage schlagartig. Nach dem 11. September 2001 sah sich die Welt im »Kampf gegen den Terror«, wie ihn der amerikanische Präsident Georg W. Bush ausgerufen hatte. Erstmals in ihrer Geschichte rief die NATO gem. Artikel 5 des Nordatlantikvertrags den Bündnisfall aus. Auch die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder sichert den Amerikanern ihre Unterstützung zu. Der Einsatz der Bundeswehr im Kampf gegen die radikal-islamischen Taliban in Afghanistan wurde im rot-grün dominierten Bundestag im Vorfeld heftig debattiert. Letztlich sicherte Bundeskanzler Schröder die Zustimmung indem er im Bundestag die Vertrauensfrage stellte. In der Abstimmung sprach im das Parlament mit 336 bei 334 benötigten Stimmen und 326 Gegenstimmen das Vertrauen aus.
Seit 2001 überwacht ein Marinekontingent das Seegebiet am Horn von Afrika und die deutsche Marine ist an entsprechenden NATO-Operationen im Mittelmeer beteiligt. Teile des Heeres operieren in Afghanistan im Rahmen der ISAF-Schutztruppen. Sie sichern den Nachschub und bilden regionale Aufbauteams nördlichen Afghanistan rund um die Stadt Kundus. Als die von den USA geschmiedete »Koalition der Willigen« im Jahr 2003 in den Irak einmarschiert, verweigert Deutschland unter der Regierung Schröder eine Beteiligung der Bundeswehr. Die Begründung für den Militärschlag, der Irak unterstütze den internationalen Terrorismus, produziere und verbreite Massenvernichtungswaffen, war international umstritten und stellte sich im Nachhinein als nicht haltbar heraus. Auch heute sind im Irak keine Deutschen Soldaten eingesetzt, wohl aber im benachbarten Kuwait und in den Vereinigten Arabischen Emiraten, wo sie Polizisten und Mitglieder der irakischen Sicherheitskräfte ausbilden.
Etwa zeitgleich erlässt der Bundesminister der Verteidigung Peter Struck im Mai 2003 überarbeitete Verteidigungspolitischen Richtlinien (VR). Darin heißt es: »Die Neugewichtung der Aufgaben der Bundeswehr und die daraus resultierenden konzeptionellen und strukturellen Konsequenzen entsprechen dem weiten Verständnis von Verteidigung, das sich in den letzten Jahren herausgebildet hat«. Genau dieser Aufweichung und Ausweitung des Verständnisses von Verteidigung ist dabei von zentraler Bedeutung. Was also bedeutet es heute, wenn der Artikel 87 a vorschreibt, »Der Bund Streitkräfte zur Verteidigung auf«? Die VR von 2003 vermelden:
»Verteidigung heute umfasst allerdings mehr als die herkömmliche Verteidigung an den Landesgrenzen gegen einen konventionellen Angriff. Sie schließt die Verhütung von Konflikten und Krisen, die gemeinsame Bewältigung von Krisen und die Krisennachsorge ein. Dementsprechend lässt sich Verteidigung geografisch nicht mehr eingrenzen, sondern trägt zur Wahrung unserer Sicherheit bei, wo immer diese gefährdet ist«. Die Bundeswehr sei ein »wesentlicher Teil einer auf Vorbeugung und Eindämmung von Krisen und Konflikten zielenden Außen- und Sicherheitspolitik«.
Das sicherheitspolitische Umfeld habe sich grundlegend geändert. Eine Gefährdung des deutschen Territoriums durch konventionelle Streitkräfte gäbe es auf absehbare Zeit nicht mehr. »Ungelöste politische, ethnische, religiöse, wirtschaftliche und gesellschaftliche Konflikte wirken sich im Verbund mit dem internationalen Terrorismus, mit der international operierenden Organisierten Kriminalität und den zunehmenden Migrationsbewegungen unmittelbar auf die deutsche und europäische Sicherheit aus«. Zu verteidigen gilt es also fortan nicht mehr vorrangig das deutsche Territorium, sondern deutsche Interessen. Und dazu gehören auch der ungehinderte Zugang zu Märkten und Kommunikationssystemen. So heißt es in den VR: »Die deutsche Wirtschaft ist aufgrund ihres hohen Außenhandelsvolumens und der damit verbundenen besonderen Abhängigkeit von empfindlichen Transportwegen und -mitteln zusätzlich verwundbar«.
Dieses veränderte Verständnis der Landesverteidigung und der Aufgaben der Bundeswehr hat Peter Struck mit den Worten zusammengefasst: »Deutschland wird auch am Hindukusch verteidigt« Bei anderer Gelegenheit sagte er: »Das Einsatzgebiet der Bundeswehr ist die ganze Welt«. Bezeichnend für die beiden Verteidigungspolitischen Richtlinien von 1992 und 2003 ist vor allem auch ihr Zustandekommen. Diese weitreichenden Grundsatzpapiere sind nicht etwa das Ergebnis einer parlamentarischen Diskussion im Bundestag, sondern vom Bundesministerium der Verteidigung erstellte und vom zuständigen Minister erlassene Papiere.
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„Wir denken im Moment darüber nach, den Verteidigungsbegriff insofern zu erweitern, dass wir uns Gedanken darüber machen: Was bedeutet es, wenn zum Beispiel durch terroristische Akte die Energiezufuhr zu einem Land gekappt wird – also Probleme der Energiesicherheit. Wenn Terroristen Terroraktionen machen in Energie-Lieferländern; wenn Terroraktionen gemacht werden im Rahmen von Cyber-War, im Rahmen der internationalen Kommunikationsströme. Hier können große Krisen herbeigeführt werden.“ (00:36)
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„Wenn wir das aus der Perspektive der Interessen der Europäischen Union sehen, dann gibt es für uns instabile Peripherien, in denen Konflikte entstehen können, die für uns gefährlich sind. Und da ist es attraktiv, gegebenenfalls auch unter dem Gebrauch von Streitkräften Sicherheit zu generieren.“ (00:21)
Weitgehend unbeachtet in der öffentlichen Wahrnehmung fanden seit 2003 Einsätze der Bundeswehr im Rahmen von UN-Mandaten in Mazedonien, im Kongo, in der sudanesischen Krisenregion Darfur, in Osttimor, in Äthiopien und Eritrea, so wie in Bosnien und Herzegowina.
Deutlich präsenter in der öffentlichen Wahrnehmung ist die deutsche Beteiligung an der seit 2008 unter EU-Führung laufenden Mission »Atalanta« vor der Somalischen Küste. Die Soldaten der Bundesmarine sollen Hilfslieferungen nach Somalia schützen. Kontrovers diskutiert wurde die Beteiligung am Schutz der Handelsschifffahrt im Golf von Aden und dem Kampf gegen Piraterie.
Fast selbstverständlich erwartete die deutsche Öffentlichkeit im Frühjahr 2005 die Beteiligung der Bundeswehr bei der humanitären Hilfe für die Opfer des verheerenden Seebebens in Indonesien. Der Tsunami, den es auslöste, verursachte verheerende Schäden in den Küstenregionen am Golf von Bengalen, der Andamanensee und in Südasien. Insgesamt starben etwa 230.000 Menschen, über 110.000 Menschen wurden verletzt, mehr als 1,7 Millionen wurden obdachlos.
Etwa 7500 deutsche Soldaten befinden sich zurzeit im Einsatz im Ausland. Sie verrichten Ihren Dienst überwiegend im Rahmen der Friedenstruppe ISAF in Afghanistan, im Rahmen der »Kosovo Force« (KFOR) unter der in Bosnien und Herzegowina stationierten »European Union Force« (EUFOR) auf dem Balkan. Sie unterbinden in der Mission »UNIFIL« seit September 2006 Waffenschmuggel vor der libanesischen Küste.
Flottenverbände der Marine sind Teil der NATO-Operation »Active Endeavour« und überwachen Teile des Mittelmeers im Kampf gegen den internationalen Terrorismus. Denselben Auftrag verfolgen die Marineeinheiten bei »Enduring Freedom« am Horn von Afrika. Im Dezember 2008 startete die EU die Anti-Piraterie-Mission »Atalanta«. Deutschland beteiligt sich daran mit bis zu 1400 Soldaten der Bundeswehr. Im Rahmen von UNMIS sind Militärbeobachter im Sudan, die Friedensmission der Vereinten Nationen UNAMID in der sudanesischen Provinz Darfur unterstützt die Bundeswehr vor allem durch Lufttransporte.
Seit 1992 kamen bei Auslandseinsätzen insgesamt 81 Soldaten ums Leben. (Quelle: Bundeswehr, Stand September 2009)
Auf internationalen Druck der NATO-Partner könne sich ein wirtschaftlich bedeutendes Land wie Deutschland nicht weiter verweigern auch militärische Einsätze zu unterstützen, argumentieren Befürworter einer neuen Außen- und Verteidigungspolitik. Bis zur Wiedervereinigung war hingegen im internationalen Kontext weitgehend anerkannt, dass Deutschland sich zwar zunehmend außenpolitisch engagierte, die Beteiligung bei internationalen Konflikten aber auf humanitäre Hilfe oder finanzielle Unterstützung beschränkt blieb, führen die Gegner eines verstärkten militärischen Engagements an. Tatsächlich änderte sich die Ausrichtung der der Politik nach der Wiedervereinigung. Man darf dabei jedoch nicht übersehen, dass Deutschland in den Augen der verbündeten NATO-Partner bereits von Anfang an einen nicht unerheblichen militärischen Beitrag leistete, in dem es die eigene Landesgrenze und zugleich die östliche Grenze des Bündnisses gegen den Feind im Osten sicherte. Oftmals scheint es rückblickend eher einer pragmatischen Einschätzung der Kräfteverhältnisse im Kalten Krieg zu entsprechen, dass von Deutschland kein verstärktes militärisches Engagement außerhalb des eigenen Landes verlangt wurde, als einer besonderen Rücksicht auf die deutsche Situation und Geschichte. Nach dem Kalten Krieg nun ist Deutschland wiedervereinigt, den Feind im Osten gibt es nicht mehr. Aus militärischer Sicht scheint es nur konsequent, die nun freigewordenen Kräfte anderweitig einzusetzen. Doch Deutschland trägt durch seine Geschichte eine besondere Verantwortung. Von deutschem Boden solle nie wieder Krieg ausgehen, hielten schon die Mütter und Väter des Grundgesetzes fest. Warum, so fragen nicht nur Friedensforscher, sollte es für die BRD nicht auch einen anderen Weg geben, sich bei der Schlichtung internationaler Konflikte zu beteiligen, etwa durch die Entsendung von Mediatoren, Aufbauteams und Polizeikräften? Eine Verstärkung des Engagements in diesen Bereichen könnte dem Trend der vergangen Jahre, in der Außenpolitik zunehmend und ausschließlich die militärische Option als Konfliktlösung zu wählen, vielleicht entgegenwirken.
© Text: Sven Degenhardt
