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Am 19. Juni 1946 legte die Verfassungsgebende Versammlung Italiens fest: Die Fahne der Republik besteht aus den Farben Grün, Weiß und Rot; sie sind vertikal in gleich breiten Streifen angeordnet. Die Gründungsväter der Nachkriegsrepublik griffen dabei auf das Symbol zurück, unter dem im 19. Jahrhundert die Einheit Italiens erkämpft wurde. Bis es jedoch soweit war, bestimmten unterschiedliche politische Kräfte das Schicksal der Halbinsel. Dominierend war vor allem der Einfluss des Kaisers im "Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation". Erst im 14. Jahrhundert konnten sich norditalienische Stadtrepubliken dem kaiserlichen Machtstreben insoweit entziehen, als sie mächtige Kleinstaaten mit immensem Reichtum, wohlorganisierter Verwaltung und weit verzweigtem Handel etablierten. Die Stadt Florenz ist dafür ein Beispiel. In ihrer Mitte erhob sich der Palast für den Rat der Weisen. Er arbeitete unter dem Zeichen der roten Lilie auf weißem Grund. Ein rotes Kreuz auf weißem Grund stand für eine zweite Versammlung, den Rat des Volkes. Die dritte Institution - die Verwaltung - wählte eine halb rote und halb weiße Flagge. Jedes dieser drei Embleme verwies auf die Gewaltenteilung innerhalb der verschieden Gruppen der Stadt Florenz.
© Text: Norbert Zwölfer / Wolfgang Antritter
