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Die Adenauer-Ära war geprägt von Prüderie. Es galt noch das 100 Jahre alte Sexualstrafrecht, nach dem jede Art von Sexualität außerhalb der Ehe als "Unzucht" unter Strafe gestellt wurde. 31 Paragraphen mit 190 Tatbeständen reglementierten das Sexualleben der Deutschen. Darunter fielen nicht nur Straftaten wie Missbrauch von Minderjährigen oder Abhängigen, sondern beispielsweise die "Kuppelei". Danach machte sich strafbar, wer Sex zwischen Nicht-Verheirateten ermöglichte. Dies betraf sowohl Hoteliers und Campingplatzbesitzer als auch Vermieter und Eltern. Kuppelei konnte mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft werden. Erst 1972 wurde der sogenannte "Kuppeleiparagraph" abgeschafft. Das Sexualstrafrecht ahndete auch Sex zwischen Homosexuellen - mit Zuchthaus bis zu 10 Jahren - oder die Werbung für Verhütungsmittel. Im Jahr 1949 war nicht der liberalere §175 der Weimarer Verfassung, sondern der von den Nazis 1935 verschärfte Paragraph in das Strafgesetzbuch der BRD aufgenommen worden. Entschärft wurde dieser Paragraph erst 1969. Es fehlte damals auch an den sprachlichen Fähigkeiten, sich über Fragen der Sexualität zu verständigen. Diese Sprachlosigkeit stützte den Status Quo und machte es schwer, die allgemeine Prüderie zu durchbrechen. Dies erklärt auch, warum die Aufklärungswelle der 60er einen so großen Erfolg hatte.
Aufklärungsabend für Eltern und Lehrer in Hessen
Erst die Ehe machte es möglich: unbeanstandeter Sex und die eigenen vier Wände. Es musste nicht immer die große Liebe sein.
1968 - "Dein Mann das unbekannte Wesen": Aufklärungsfilm von Oswald Kolle
Die Pille wurde 1961 in den USA entwickelt und kam 1962 auch in Deutschland auf den Markt. Sie schützte vor einer ungewollten Schwangerschaft und machte so eine sexuelle Selbstbestimmung der Frau erst möglich. Ihre Vorteile bestanden vor allem darin, dass sie einfach anzuwenden und sehr zuverlässig war. Sie wurde unter dem Ladentisch gehandelt und war besonders für unverheiratete Frauen nur schwer zu bekommen.
Die moralischen Bedenken gegenüber der Pille waren sehr hoch. Ihre Gegner verurteilten sie als Ausgangspunkt zu Zügellosigkeit. Den Katholiken verbot Papst Paul VI. ("Pillenpaul") 1968 mit der Enzyklika "Humanae Vitae" den Gebrauch der Pille, wie auch jede andere Art der Empfängnisverhütung. Angeprangert wurde die Verhütung, weil sie den "ehelichen Akt willentlich unfruchtbar macht und deshalb vom Wesen her sittlich unerlaubt ist." Es gab jedoch auch Einwände von anderer Seite: Als problematisch wurde angesehen, dass die Frauen nun allein für die Verhütung verantwortlich waren. Gleichzeitig mussten sie sich gegen den Eindruck wehren, allzeit sexuell verfügbar zu sein. Viele betrachteten es außerdem als Zumutung, ihren Körper mit Chemie vollzupumpen.
Die Pille veränderte das Sexualleben. Vorehelicher Sex wurde ungefährlich. Doch noch wusste man nicht was die tägliche Hormongabe bewirken würde.
© Text: Sven Degenhardt
