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Sendungsinhalt: Frauenbilder verändern sich

"Frauenbilder verändern sich" stellt die Wandlungsfähigkeit gesellschaftlicher Leitbilder in Abhängigkeit von der jeweiligen politisch-wirtschaftlichen Situation dar: vom Bild der selbständigen Nachkriegsfrau über die klassische Frauenrolle in den 50er Jahren, die sexuelle Befreiung und die Emanzipationsbewegung bis zur Fragestellung: "Karrierefrau versus Rückkehr zur neuen Mütterlichkeit?"

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Leitbild der Nachkriegsjahre ist die tüchtige, allen Anforderungen gewachsene Frau in einer weitgehend männerlosen Gesellschaft.

"Was Frauen leisten"

  • Ausschnitte aus einem gleichnamigen Wochenschaubericht von 1948, der Frauen bei den verschiedensten (auch bisher klassisch männlichen) Arbeiten vorstellt und ihre Leistungsfähigkeit ausdrücklich lobt;
  • der Alltag von Frauen im Nachkriegsdeutschland: als Trümmerfrauen, bei Schwarzmarkt-Geschäften und Frauen auf der Polizeiwache, die vermutlich das Verbot der abendlichen Ausgangssperre übertreten haben;
  • der Kampf der Rechtsanwältin Elisabeth Selbert, SPD, im Parlamentarischen Rat für die Durchsetzung der völligen Gleichberechtigung von Männern und Frauen (GG Artikel 3,2).

"Für dich wasch ich perfekt"

  • Das Frauenbild der 50er Jahre: die Hausfrau und Mutter, die sich ganz ihrem Mann, den Kindern und dem Haushalt widmet, am öffentlichen und beruflichen Leben aber kaum noch teilnimmt:
  • Frauen, die in einer Bräuteschule Haushaltsführung und Kinderpflege erlernen;
  • Fabrikarbeiterinnen, die jedoch bis 1957 angewiesen auf die Einwilligung des Ehemannes nur dazuverdienen dürfen;
  • berufstätige Frauen, die auf dem Weg zur Arbeit ihre Kinder in Horten abgeben, und ein Arzt, der vor psychischen Folgeschäden für die Kinder warnt;
  • die Ursachen für das gewandelte Frauenbild, nämlich: Männer, die nach ihrer Heimkehr aus der Kriegsgefangenschaft die Frauen vom Arbeitsmarkt verdrängen;
  • die schwierige wirtschaftliche Situation zu Beginn der 50er Jahre, geprägt durch hohe Arbeitslosigkeit und eine nur zögernde Durchsetzung der Marktwirtschaft;
  • Frauen in gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Randpositionen, die dem geforderten Leitbild nicht entsprechen können, nämlich: alleinstehende, berufstätige und alte Frauen.

"Sexuelle Befreiung oder Vermarktung"

  • Überleitung zu den 60er Jahren, einer Zeit wachsenden Wohlstands, der den Frauen die Möglichkeit, aber auch die Verpflichtung gab, sich stärker mit ihrem Aussehen zu befassen:
  • die veränderte gesellschaftliche Norm, die von Frauen jetzt Schönheit, Jugend und Sexappeal fordert (sichtbares Zeichen: die Minimode);
  • die Sexwelle, gekennzeichnet durch Aufklärungsfilme wie die von Oswald Kolle, eine breite öffentliche Diskussion um die Anti-Baby-Pille und ein deutlich sexualisiertes Frauenbild in der Werbung.

"Frauen gemeinsam sind stark"

  • das neue Selbstverständnis von Frauen in den 70er Jahren:
  • die Entstehung einer autonomen Frauenbewegung: die enttäuschenden Erfahrungen, die viele Studentinnen während der Studentenrevolte von 1968 mit ihren männlichen Genossen machen, führen zum Rückzug der Frauen aus der APO;
  • der Kampf um die Abschaffung des § 218 und dessen Auslöser: die öffentliche Selbstbezichtigung von Frauen "Wir haben abgetrieben" im STERN, veröffentlicht im Juni 1971;
  • die Gründung von Frauenhäusern seit Herbst 1976;
  • das Erscheinen feministischer Zeitschriften, Beispiel: EMMA seit 1977.

"Karriere oder Neue Mütterlichkeit"

  • Die Doppelgesichtigkeit des gesellschaftlichen Leitbilds für die Frauen zu Beginn der 80er und 90er Jahre:
  • eine junge Frau mit Kindern;
  • eine früher in der Frauenbewegung aktive Frau bei der Hausarbeit, die darauf hinweist, wie schwierig es für viele Frauen ist, befriedigende berufliche Bedingungen zu finden;
  • einige beruflich erfolgreiche Frauen: Rita Süßmuth, Alice Schwarzer, Sabine Christiansen, Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger;
  • Frauen bei der Arbeit in einem Großraumbüro;
  • eine Grafik, die den derzeitigen Frauenanteil im Bundestag zeigt;
  • eine Frau in einer Gruppe von Parlamentarierinnen, die mit deutlichem Missfallen darauf hinweist, dass Verfassungsnorm (Artikel 3,2 GG) und Verfassungswirklichkeit nach wie vor auseinanderklaffen.