Eine gelbe Plüschpuppe spielt auf einem Schlagzeug. (Foto: SWR)

Deutsch als Zweitsprache | Hintergrund

Stand
Autor/in
Martina Frietsch

Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland

  • Die ersten ausländischen Arbeitnehmer wurden Ende der 50er Jahre angeworben. Vor allem Italiener, Spanier und Griechen kamen in die Bundesrepublik um zu arbeiten. 70 Prozent von ihnen wollten später wieder in ihre Heimatländer zurückkehren.
  • 1961 schloss die Bundesregierung auch ein Anwerbeabkommen mit der Türkei um den großen Bedarf an Arbeitskräften zu decken. Bis 1973 kamen 2,6 Millionen ausländische Arbeitnehmer ins Land, dazu rund 1,4 Millionen Familienangehörige.
  • Ende 1973 verhängte die Bundesregierung einen Anwerbestopp. Erstens hatte die Ölkrise (Drosselung der Rohölproduktion durch die arabischen Öl exportierenden Länder, OPEC) zu einer wirtschaftlichen Krise geführt; zweitens wurden die Arbeitsplätze der meist schlecht qualifizierten ausländischen Arbeitnehmer durch die Automation immer weniger.
  • 1978 beschloss das Bundeskabinett einen Ausländerbeauftragten zu berufen. Dieser stellte in einem Memorandum ein Jahr später fest, dass mit der Anwerbung eine unumkehrbare Entwicklung eingetreten sei und dass "den Zuwanderern, vor allem den Jugendlichen, ein Angebot zur Integration" gemacht werden müsse".
  • 1983 sollte das Rückkehrhilfegesetz ausländischen Arbeitnehmern finanzielle Anreize bieten, in ihre Heimat zurückzukehren. Nur wenige nutzten diese Möglichkeit.
  • Viele Ausländer der zweiten Generation beendeten in Deutschland die Schule und erreichten im Schnitt höhere Bildungsabschlüsse als die Eltern. Ein großer Teil dieser zweiten Generation, meist schon in Deutschland geboren, will nicht in die Heimat der Eltern zurückkehren.
  • Ab Ende der 80er Jahre kam es zu zwei großen Zuwanderungswellen: Nach dem Mauerfall 1989 kamen innerhalb eines Jahres 400 000 Aussiedler aus Osteuropa in die Bundesrepublik, zwei Drittel von ihnen aus der ehemaligen UdSSR. Dazu ging Anfang der 90er Jahre die Zahl der Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge sprunghaft in die Höhe. 1992 waren es allein 438 000 Asylbewerber. 1993 sank die Anzahl durch die Änderung des Asylrechts drastisch.
Schwarz-weiß Portät von Aykut (Foto: BR: DEUTSCH KLASSE)
Aykut

Rund 20 Prozent aller Menschen, die in Deutschland leben, haben einen Migrationshintergrund. Ein Drittel von ihnen ist in Deutschland geboren, etwa die Hälfte hat die deutsche Staatangehörigkeit. Im Jahr 2015 lebten in Deutschland 9,1 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsbürgerschaft. Dies sind mehr als zehn Prozent der Gesamtbevölkerung. Bei etwa einer Million handelt es sich um Asylbewerber, die vor allem im Lauf des Jahres 2015 nach Deutschland kamen.

Die Zuwanderung ist in den westlichen Bundesländern wesentlich stärker als im Osten: Im Westen hat jeder Vierte einen Migrationshintergrund, im Osten nur jeder Zwanzigste.

Ausländische Bevölkerung 2015 nach Herkunftsland

Türkei: 1,5 Millionen
Polen : 741.000
Italien: 596.000
Serbien/Montenegro/Kosovo: 492.000
Rumänien: 453.000
Syrien: 366.000
Griechenland: 340.000
Kroatien: 298.000
Russland: 231.000
Bulgarien: 227.000

(Quelle: Ausländerzentralregister)

Bildung

Eine Frau liest in einem Lebensmittelgeschäft eine Zeitschrift. (Foto: BR: DEUTSCH KLASSE)
Lesende Fatma

"Das schulische und berufliche Bildungsniveau hat sich seit der Anwerbephase verbessert", stellte die "Unabhängige Kommission Zuwanderung" des Bundesinnenministeriums fest. Doch auch wenn immer mehr Schüler mit nicht-deutschen Eltern Realschule und Gymnasium abschließen, liegt das schulische Bildungsniveau immer noch weiter unter dem der entsprechenden deutschen Altersgruppe. 1998 verließ ein Fünftel aller ausländischen Jugendlichen die Schule ohne Abschluss (entsprechende deutsche Schulabgänger: ein Zwölftel). Im Schuljahr 2012/2013 sah es insgesamt schon besser aus: 11,4 Prozent der ausländischen Schulabgänger hatte keinen Abschluss, bei den Deutschen waren es 4,9 Prozent. Doch auch wenn die Zahl derer, die keinen Abschluss haben, fast um die Hälfte zurückgegangen ist, besteht immer noch ein signifikanter Unterschied zwischen Deutschen und Schülern mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

Laut Mikrozensus 2013 haben in Deutschland 34,5 Prozent der unter Fünfjährigen einen Migrationshintergrund. Genaue Zahlen über den Bedarf an Angeboten zu Deutsch als Zweitsprache gibt es jedoch nicht.

Ein lesender Mann (Foto: BR :: DEUTSCH KLASSE)

Russlanddeutsche - Geschichte

Im Juni 1763 erließ Zarin Katharina die Große ein Manifest, in dem sie Ausländer zur Kolonisation in Russland aufrief. Diesem Aufruf folgten im 18. Jahrhundert etwa 100 000 Menschen, vor allem aus Hessen, der Rheinpfalz, Baden und Württemberg. Die Gründe für die Auswanderung waren meist wirtschaftliche. Bevölkerungswachstum und Bodenknappheit führten dazu, dass sich immer weniger Bauern von ihren eigenen Erträgen ernähren konnten. Dazu kamen Missernten und hohe Abgaben. In ihrem Manifest hatte Katharina die Große den Auswanderern zugesagt: Religionsfreiheit, persönliche Freiheit, Befreiung vom Militärdienst, Land und Steuerfreiheit. Ein Jahr später gab es an der Wolga bereits 104 deutsche Dörfer. Ein zweites Manifest folgte 1804 - dieses Mal war es Katharinas Enkel Alexander I., der zur Ansiedlung im Schwarzmeergebiet aufrief. Bis 1830 gab es mehrere Auswanderungswellen, vor allem aus dem süddeutschen Raum.

  • 1871: Die ersten großen Einschränkungen für die Kolonisten begannen mit der Aufhebung des Kolonialstatus. Dies bedeutete unter anderem das Ende des Selbstverwaltungsrechts; die Wehrpflicht wurde eingeführt. Nach der Gründung des deutschen Reiches wurden die deutschen Siedler in Russland zunehmend als Gefahr gesehen, teils sogar ihre Rückkehr nach Deutschland gefordert.
  • 1914: Die Zahl der Russlanddeutschen war inzwischen auf 1,4 Millionen gestiegen. Die Lage der deutschstämmigen Bevölkerung verschlechterte sich durch die so genannten "Liquidationsgesetze", durch die viele zum Verkauf ihres Landes gezwungen wurden.
  • 1929: Nach dem Beginn der Kollektivierung der Landwirtschaft und Schließung der Kirchen versuchten Tausende Deutschstämmiger auszureisen. In Deutschland wurde einem Teil von ihnen die Durchreise genehmigt, die Aufnahme jedoch verweigert. Mitte der 30er Jahre begannen unter Stalin die Verhaftungswellen und die komplette Abschirmung der Deutschen gegenüber dem Ausland.
  • 1941: Beginn des deutsch-sowjetischen Krieges. Die Deutschen aus den westlichen Teilen der Sowjetunion, später die Wolgadeutschen, wurden nach Sibirien und Mittelasien verschleppt. Die Männer kamen in Arbeitsarmeen.
  • Erst 1955 wurden die Beschränkungen für die Russlanddeutschen aufgehoben. Ihren Besitz erhielten sie nicht zurück, die Rückkehr in die früheren Siedlungsgebiete blieb verboten.
  • In den 70er Jahren kam es zu einer ersten Ausreisewelle in die Bundesrepublik. Erst im Zeichen von Perestroika und Glasnost waren jedoch massenhafte Ausreisen möglich. Diese begannen 1987. Jährlich kamen zwischen 100.000 und 200.000 Russlanddeutsche nach Deutschland zurück. Seit 1990 waren es rund 2,5 Millionen Menschen (Stand: 2003).
  • In den 1970er Jahren kam es zu einer ersten Ausreisewelle in die Bundesrepublik. Erst im Zeichen von Perestroika und Glasnost waren jedoch massenhafte Ausreisen möglich. Diese begannen 1987. Seit 1988 kamen rund drei Millionen Spätaussiedler und ihre Angehörigen nach Deutschland. Die Zahlen sind inzwischen deutlich zurückgegangen: 2014 beispielsweise waren es gerade einmal 5600 Aussiedler.

Russlanddeutsche - Sprache

Die Alltagssprache der Kolonisten blieb lange Zeit Deutsch - geprägt durch die Mundart der jeweiligen Gegend, aus der sie kamen. Im Lauf der Zeit vermischten sich diese Mundarten miteinander. In den Schulen wurde auf Deutsch unterrichtet, in der Kirche und zu Hause wurde Deutsch gesprochen. Durch die Abgeschlossenheit der Siedlungen entstanden regelrechte "Sprachinseln". Sprachkontakte zur russischen Bevölkerung waren spärlich. Die ständige Verschlechterung der Schulsituation, vor allem der Lehrermangel, führte dazu, dass in den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts Zentralschulen für die Russlanddeutschen gegründet wurden. Hier wurde zwar schon auf Russisch unterrichtet, Deutsch gehörte aber nach wie vor zu den Schulfächern.

  • Ab 1871 wurden an den deutschen Schulen nur noch Lehrer mit russischem Examen zugelassen. Dies führte dazu, dass Schüler und Lehrer sich oft nicht einmal verständigen konnten. Erst 1905 durfte Deutsch wieder unterrichtet werden.
  • 1914 erfolgte das Verbot der deutschen Sprache in der Öffentlichkeit. 1915 mussten deutsche Zeitungen eingestellt werden, deutsche Bücher durften nicht mehr gedruckt werden. Als Alltagssprache wurde dennoch weiter der jeweilige deutsche Dialekt verwendet. Nach der Oktoberrevolution änderten sich die Verhältnisse: Das deutschsprachige Bildungswesen lebte wieder auf, Theater und Verlage wurden gegründet. 1933 nahmen die Bemühungen der Regierung um eine Russifizierung wieder zu. Die Tatsache, dass viele der Russlanddeutschen nur wenig Russisch beherrschten, wurde gerügt.
  • Während des Zweiten Weltkriegs wurde die Sprache der Russlanddeutschen zur "Sprache der Faschisten" erklärt. Im Juli 1941 begann dann die massenhafte Deportation der Deutschen nach Sibirien und Mittelasien. Geschlossene deutsche Siedlungen gab es ab diesem Zeitpunkt nicht mehr, die öffentliche Sprache in allen Siedlungen war russisch.
  • Deutsch als Muttersprache: 1926 gaben dies noch 95 Prozent der Russlanddeutschen an. 1959 waren es noch 75 Prozent, 1989 nur noch 48,7 Prozent. Von denjenigen, die inzwischen als Spätaussiedler nach Deutschland kommen, haben nur 20 Prozent Deutschkenntnisse. Grund dafür ist unter anderem die hohe Zahl der nicht-deutschstämmigen Familienangehörigen.

Flüchtlingsströme ab 2015

Bis Ende des Jahres 2014 lebten nach Angaben des Bundesinnenministeriums in Deutschland rund 109.000 anerkannte Flüchtlinge, 38.000 Asylberechtigte und fast ebenso viele subsidiär Schutzberechtigte (Menschen, denen Gefahr droht, die aber weder asylberechtigt noch als Flüchtlinge anerkannt sind).

2015 sah es so aus, als würden binnen eines Jahres eine Million Menschen dazukommen: Deutschland erlebte den größten Flüchtlingszustrom seit Ende des Zweiten Weltkriegs. Die rund 890.000 Flüchtlinge, die im Lauf des Jahres tatsächlich ankamen, trafen das Land fast unvorbereitet. Dies betraf die Verwaltung ebenso wie die Frage der Unterbringung und den Umgang mit der Vielfalt der Sprachen. Hauptherkunftsland war Syrien, seit 2011 von einem Bürgerkrieg erschüttert. Weitere wichtige Herkunftsländer waren Afghanistan, der Irak und die Westbalkanstaaten. Während diese Menschen vor allem über die Türkei nach Griechenland kamen, gab es zeitgleich einen – wenn auch zahlenmäßig viel geringeren – Zustrom afrikanischer Flüchtlinge, die meist von Libyen aus nach Italien gelangten.

Mitte 2015 setzte die Bundesregierung angesichts der Flüchtlingsströme für ankommende Syrer vorläufig das Dublin-Verfahren aus, nach dem für Asylbewerber der Staat zuständig ist, in dem sie zum ersten Mal registriert wurden.

Zum 1. November 2015 trat das „Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz“ in Kraft, in dem die Westbalkanstaaten zu sicheren Herkunftsländern erklärt wurden. Damit ging die Zahl der Neuankömmlinge aus diesen Staaten fast gegen Null, während die Zahl der syrischen Bürgerkriegsflüchtlinge weiter enorm anstieg.

Anfang 2016 ebbte der Strom der Flüchtenden ab. Dies lag vor allem an Grenzschließungen europäischer Staaten entlang der Fluchtrouten. Als erstes Land hatte Ungarn seine Grenzen für Flüchtlinge geschlossen. Wenig später war den Flüchtenden auch die Ausweichmöglichkeit über die Balkanroute – Slowenien, Kroatien, Serbien und Mazedonien – versperrt. Zeitgleich setzte die Europäische Union auf die Zusammenarbeit mit der Türkei: Milliardenhilfen sollten dazu beitragen, die Menschen an der Flucht nach Europa zu hindern.

Spätestens das Jahr 2015 machte klar: Deutschland ist ein Einwanderungsland und muss sich auf die neuen Gegebenheiten einstellen. Im Juli 2016 trat das Integrationsgesetz in Kraft, das Angebote wie Integrationskurse, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten erleichtern soll. Erstmals gibt es in Deutschland nun eine rechtliche Grundlage für integrationswillige Menschen mit guter Bleibeperspektive.

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Martina Frietsch