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Zu allen Zeiten haben sich Menschen ineinander verliebt, haben zusammen gelebt, gemeinsam Kinder bekommen und sich manchmal auch wieder entliebt und getrennt.
Die meisten Gesellschaften haben für das Zusammenleben in Beziehungen und für das Leben in familiären Strukturen irgendeine Art der Organisation entwickelt, die häufig zumindest eheähnliche Züge hatte.
Durch den institutionalisierten Zusammenschluß zweier Menschen, wurden auch ihre jeweiligen Familien zu Verwandten. Das war oft so gewollt und bewußt geplant. Verbindungen zwischen verschiedenen Familien, die durch Heiraten entstanden, hatten und haben, zum Teil auch heute noch, viel mit Machtpolitik und erhoffter Vermehrung von Reichtum zu tun.
Eine gute Partie war schon immer etwas Wünschenswertes und auch die Frage der Nachkommenschaft einer Familie wollte geplant sein. "In 'primitiven' und 'archaischen' Gesellschaften sind die Heiraten peinlich genau geregelt. Inzest, d.h. die Heirat zwischen nahen Verwandten oder Angehörigen bestimmter (paralleler) Linien ist verboten, die Heirat zwischen entfernten Vettern und Kusinen (...) dagegen erlaubt." (Zitiert nach: Ariés / Duby, 1990, S.126). Familien und Sippen die häufig gegen das Inzestverbot verstießen, hatten oft mit zunehmenden Erbkrankheiten und genetischen Defekten zu kämpfen.
Der Grundgedanke der Eheschließung ist sehr alt. Eheähnliche Formen des Miteinanders finden sich in vielen Kulturen, wenn auch oft in sehr unterschiedlichen Ausprägungen. Besonders für die Frau hatte eine mehr oder weniger offizielle und öffentliche Form der Bindung einen rechtlichen Aspekt. Die gesellschaftliche Anerkennung ihrer Rolle als Ehefrau sicherte ihr meist einen gewissen Status, der sie vor der Rechtlosigkeit schützte und garantierte ihr Versorgungsansprüche. Zu fast allen Zeiten hatte eine Frau ohne Mann wenig Rechte und kaum Schutz. Allerdings war sie auch durch die Eheschließung oft Eigentum ihres Mannes und damit seiner Willkür ausgeliefert.
© Text: Ulla Rehbein
