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Im römischen Reich war die Eheschließung zwischen Mann und Frau eine recht unspektakuläre, formlose und vor allem private Sache. Es gab keine öffentliche Trauung, kein förmliches Zeremoniell und keine schriftlichen Unterlagen. Dennoch war es für die Frage der Rechtmäßigkeit der Nachkommen wichtig, ob eine Ehe bestand oder nicht. Nur die legitimen Nachkommen erbten und trugen den Namen des Vaters. Im Streitfall, zum Beispiel bei einem Erbschaftsprozeß, war der Richter darauf angewiesen, Indizien zu finden, die ein Verheiratung bewiesen, wie zum Beispiel ein Hochzeitsfest, eine klar erkennbare Mitgift der Frau oder Berichte von anderen über ein existiertendes Eheleben des Paares. Aber wirklich wissen konnten es nur Mann und Frau selbst, ob sie verheiratet waren oder nicht.
Bei den Germanen sah zur selben Zeit der Akt der Eheschließung ganz anders aus. Meist waren es zwei Sippen, die miteinander einen Vertrag schlossen, der sich seiner Natur nach wenig von irgendeinem anderen Rechtsvertrag unterschied. Darauf verweist auch die etymologische Herkunft des Wortes Ehe, das eigentlich nichts anderes bedeutet als Recht oder Gesetz. Die Hochzeit war auch kaum mehr als ein Handel, ein Wirtschaftsvertrag. Die Braut wurde gegen Zahlung eines Brautpreises an die andere Sippe übergeben. Als Hauptfrau garantierte ihr die Sippe ihres neuen Mannes einen gewissen Rechtsschutz und einen festen Platz in der Gesellschaft. Der Bräutigam nahm die Braut in Besitz, indem er ihr zum Abschluß der Vermählungshandlung auf den Fuß trat. Mit dieser Geste, die allgemein das Besitzergreifen einer Sache kennzeichnete, war im Beisein aller die Trauung als offizieller Rechtsakt vollzogen. Die Entjungferung fand - wenn vielleicht auch nur symbolisch - offiziell im Haus des Bräutigams statt.
Die private Form der römischen Eheschließung machte die antike Ehe aber nicht weniger zu einer Institution, die Regeln und Normen unterworfen wurde. Auch wenn eheliche Treue und Monogamie in Rom nicht unbedingt ein Muß waren und weder vom Gesetz noch vom Brauch wirklich verlangt wurden, so machten sich römische Philosophen doch viele Gedanken darüber.
Besonders tat sich hier die Philosophie des Stoizismus hervor, die sexuelle Zurückhaltung und Treue lehrte. Solches Verhalten galt als Zeichen von Tugend und Seelenstärke. Mann und Frau sollten nicht durch sexuelle Anziehung sondern durch Freundschaft miteinander verbunden sein. Auch der Beischlaf sollte nicht aus Lust und zum Vergnügen stattfinden, sondern wenn überhaupt, der bewußten Zeugung von Nachkommen dienen. Manche Schriften warnten vor den gesundheitsschädlichen Folgen ausgeübter Sexualität. Das Christentum konnte sich in seinen sexualitätsfeindlichen Lehren zum Teil eng an antike Moralphilosophien anlehnen.
Auch lassen sich, zum Beispiel bei Seneca, zahlreiche Schriften finden, die Homosexualität als unmännlich verspotten und kritisieren. Auf die gängige Praxis hatten solche philosophisch geprägten Bedenken eher geringe Auswirkung. Homosexualität war eine übliche Form der Beziehung, und die Liebe zu Knaben galt keineswegs als schändlich. In einem gewissen Rahmen wurde sie sogar als positiv für die Erziehung und Entwicklung des Heranwachsenden angesehen. In der Antike fand allerdings, im Unterschied zu den späteren christlichen Zeitaltern, keine wirkliche Verurteilung oder gar Verdammung von Sexualität und erotischen Bedürfnissen statt. Es war mehr eine allgemeine negative Einschätzung und eine Aufforderung zu tugendhaftem Verhalten im Interesse der eigenen Würde.
Frauen waren in der antiken Gesellschaft ohnehin strengen Regeln unterworfen, an sie richtet sich die philosophische Kritik daher erst gar nicht. "Sie ist eine Ausarbeitung des männlichen Verhaltens vom Standpunkt der Männer aus und mit dem Ziel ihrer Lebensführung Form zu geben" Sie will den Gebrauch der durchaus erlaubten Sexualität regeln und "einzelne Themen der Sittenstrenge formulieren, die auf vier großen Erfahrungsachsen wiederkehren sollten: Verhältnis zum Körper, Verhältnis zur Gattin, Verhältnis zu den Knaben und Verhältnis zur Wahrheit." (Zitiert nach: Foucault, 1989, S.45)
Kein Gedanke an Zwang ist dabei, die antiken Philosophien geben nur Ratschläge, die befolgt werden können, aber nicht müssen. Das ist ein grundlegender Unterschied zu den späteren christlichen Sexualvorschriften.
© Text: Ulla Rehbein
