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Hintergrundwissen

Lexikondefinition

Tod (ahd.) griech. thanatos, lat. mors, das Erlöschen der Lebensäußerungen des Organismus (allgemeiner T.) i. Ggs. zum örtl. T. (Nekrose einzelner Zellen oder Körperteile. Der physio log. T. ist eine Folge normaler Alterungsvorgänge (Alterstod). Dem natürl. T. aus innerer Ursache (Erkrankungen, Alterungsprozesse) steht der unnatürl. T. durch äußere Einwirkung gegenüber. Beim Sterben fällt meist eine der lebensnotwendigen Funktionen zuerst aus, dem cntsprechend spricht man vom Hirntod (Herzstillstand), Gehirntod (Gehirnschlag, Schlaganfall) oder Lungentod (Lungenschlag, Lungenembolie). Das Sterben kann sich über Tage hinziehen, es kann sich langsam als Erschöpfungstod entwickeln oder im Todeskampf (Agonie) vollziehen. Der Vorgang des Sterbens verläuft in mehreren Phasen: Der Stillstand von Atmung, Herz und Kreislauf wird als klin. T. bezeichnet (relativer T.) ein Zustand. der u.U. durch Maßnahmen der Wiederbelebung rückgängig gemacht werden kann. Kommt die Sauerstoffversorgung des Gehirns nicht in wenigen Minuten wieder in Gang, tritt unwiderruflich der Hirntod (absoluter T., biolog. T.) durch Absterben der Hirnzellen ein. Unsichere (klin.) Todeszeichen sind Pulslosigkeit, (scheinbarer) Atemstillstand, Hautblässe, Reflexlosigkeit. Als sichere Todeszeichen gelten Leichenflecken, Totenstarre. Vorliegen der klin. Todeszeichen, Fehlen jeder hirnelektr. Aktivität im EEG über eine Stunde bei wiederholter Ableitung über 12 Stunden, angiographisch nachgewiesener Stillstand der Blutzirkulation im Gehirn über 30 Minuten sind zu sicheren Feststellung des Hirntods (Voraussetzung z.B. für die Entnahme von Spenderorganen) nötig.

(dtv Lexikon; Mannheim, München 1997, S. 226)