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Textdokumente

Textdokumente zum Thema: Nahost

Testament des Attentäters Sa'id Hasan Houtari

Das Testament des jungen Attentäters ist mit einer Abbildung des handschriftlichen Originals und einer englischen Übersetzung im Internet auf der Webseite des Intelligence and Terrorism Information Center abrufbar unter: www.intelligence.org.il/ eng/sib/11_04/legacy.htm (s. Appendix E)

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Auszüge aus Theodor Herzls Buch "Der Judenstaat. Versuch einer modernen Lösung der Judenfrage" von 1896

"[…] Niemand ist stark oder reich genug, um ein Volk von einem Wohnort nach einem anderen zu versetzen. Das vermag nur eine Idee. Die Staatsidee hat wohl eine solche Gewalt. Die Juden haben die ganze Nacht ihrer Geschichte hindurch nicht aufgehört, diesen königlichen Traum zu träumen: 'Übers Jahr in Jerusalem!' ist unser altes Wort. Nun handelt es sich darum, zu zeigen, daß aus dem Traum ein tagheller Gedanke werden kann. […]

Wir sind ein Volk – der Feind macht uns ohne unseren Willen dazu, wie das immer in der Geschichte so war. In der Bedrängnis stehen wir zusammen, und da entdecken wir plötzlich unsere Kraft. Ja, wir haben die Kraft, einen Staat, und zwar einen Musterstaat zu bilden. Wir haben alle menschlichen und sachlichen Mittel, die dazu nötig sind. […]

Man gebe uns die Souveränität eines für unsere gerechten Volksbedürfnisse genügenden Stückes der Erdoberfläche, alles andere werden wir selbst besorgen. […] Zwei Gebiete kommen in Betracht: Palästina und Argentinien. […] Palästina ist unsere unvergeßliche historische Heimat. Dieser Name allein wäre ein gewaltig ergreifender Sammelruf für unser Volk. Wenn Seine Majestät der Sultan uns Palästina gäbe, könnten wir uns dafür anheischig machen, die Finanzen der Türkei gänzlich zu regeln. Für Europa würden wir dort ein Stück des Walles gegen Asien bilden, wir würden den Vorpostendienst der Kultur gegen die Barbarei besorgen. […]"

Quelle im Internet auf der Webseite der Fachhochschule Augsburg abrufbar unter: www.fh-augsburg.de/~harsch/germanica/Chronologie/20Jh/Herzl/her_ju00.html

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Die Balfour-Deklaration vom 2. November 1917

Brief des britischen Außenministers Arthur James Balfour an Lord Walter Rothschild zur Weiterleitung an die Zionistische Weltorganisation. Es handelt sich um einen schreibmaschinengeschriebenen Brief, den Balfour mit Tinte unterzeichnete:

Foreign Office November 2nd, 1917

"Dear Lord Rothschild,
I have much pleasure in conveying to you, on behalf of His Majesty's Government, the following declaration of sympathy with Jewish Zionist aspirations which has been submitted to, and approved by, the Cabinet. 'His Majesty's Government view with favour the establishment in Palestine of a national home for the Jewish people, and will use their best endeavours to facilitate the achievement of this object, it being clearly understood that nothing shall be done which may prejudice the civil and religious rights of existing non-Jewish communities in Palestine, or the rights and political status enjoyed by Jews in any other country.' I should be grateful if you would bring this declaration to the knowledge of the Zionist Federation.

Yours sincerely,
Arthur James Balfour"

Quelle im Internet auf der Webseite der Vereinten Nationen abrufbar unter: domino.un.org/UNISPAL.NSF/0/e210ca73e38d9e1d052565fa00705c61?OpenDocument

Deutsche Übersetzung:

"Lieber Lord Rothschild,
ich freue mich, Ihnen im Namen der Regierung Seiner Majestät die folgende Sympathieerklärung für die jüdisch-zionistischen Bestrebungen mitteilen zu können, die dem Kabinett vorgelegt und von diesem gebilligt wurde.

Die Errichtung einer nationalen Heimstätte in Palästina für das jüdische Volk wird von der Regierung Seiner Majestät mit Wohlwollen betrachtet. Sie wird ihr Bestes tun, um das Erreichen dieses Zieles zu erleichtern, wobei unmissverständlich zu betonen ist, dass nichts getan werden darf, was die Bürgerrechte und religiösen Rechte der in Palästina lebenden nicht-jüdischen Bevölkerung oder die Rechte und den politischen Status der Juden irgendeines anderen Landes nachteilig betrifft.

Ich bitte Sie, diese Erklärung der Zionistischen Förderation zur Kenntnis zu geben.

Ihr ergebener Arthur James Balfour"

Quelle im Internet auf der Webseite des Südwestrundfunks (SWR) abrufbar unter: www.swr.de/swr2/israel/popups/balfour.html

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Die Hussein-McMahon Korrespondenz (1915-1916)

Auszüge aus der Hussein-McMahon Korrespondenz zwischen dem Führer des Hejazi (später ein Teil von Saudi-Arabien) Hussein Ibn Ali, Scharif von Mekka, und Sir Henry McMahon, Britischer Hochkommissar von Ägypten.
Der Briefwechsel betrifft die politische Zukunft der arabischen Gebiete im Nahen Osten. Großbritannien versucht, die Araber zur Revolte gegen das Osmanische Reich zu veranlassen. McMahon's zweiter Brief vom 24. Oktober 1915 ist zentral. Hier heißt es:

"[…] The two districts of Mersina and Alexandretta and portions of Syria lying to the west of the districts of Damascus, Homs, Hama and Aleppo cannot be said to be purely Arab, and should be excluded from the limits demanded. […]

Subject to the above modifications, Great Britain is prepared to recognise and support the independence of the Arabs in all the regions within the limits demanded by the Sherif of Mecca. […]

I am convinced that this declaration will assure you beyond all possible doubt of the sympathy of Great Britain towards the aspirations of her friends the Arabs and will result in a firm and lasting alliance, the immediate results of which will be the expulsion of the Turks from the Arab countries and the freeing of the Arab peoples from the Turkish yoke, which for so many years has pressed heavily upon them. […]"

Quelle im Internet abrufbar auf der Seite der Vereinten Nationen

Deutsche Übersetzung:

"[…] Die beiden Distrikte von Mersina und Alexandretta sowie Teile Syriens, die westlich der Distrikte von Damaskus, Homs, Hama und Aleppo liegen, kann man nicht als rein arabisch bezeichnen. Daher sollten sie von den geforderten Staatsgrenzen ausgeschlossen werden. Abgesehen von den genannten Änderungsvorschlägen ist Großbritannien bereit, die Unabhängigkeit der Araber in allen vom Scherifen von Mekka geforderten Gebieten anzuerkennen und zu unterstützen. […]

Ich bin davon überzeugt, dass diese Erklärung Sie zweifellos von der Sympathie überzeugt, die Großbritannien ihren arabischen Freunden entgegenbringt. Sie wird eine feste und dauerhafte Allianz begründen, deren sofortiges Ergebnis die Vertreibung der Türken aus arabischen Ländern und die Befreiung der arabischen Völker vom türkischen Joch sein wird, das so lange auf ihnen lastete. […]"

Quelle im Internet auf der Webseite der Generaldelegation Palästinas in der Bundesrepublik Deutschland abrufbar unter: www.palaestina.org/dokumente/abkommen/macmahon_hussain.pdf

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Auszüge aus der Unabhängigkeitserklärung des Staates Israel vom 14. Mai 1948

Verkündet von David Ben Gurion

"[…] Durch Gewalt vertrieben, blieb das jüdische Volk auch in der Verbannung seiner Heimat in Treue verbunden. Nie wich seine Hoffnung. Nie verstummte sein Gebet um Heimkehr und Freiheit. Beseelt von der Kraft der Geschichte und Überlieferung, suchten Juden aller Generationen in ihrem alten Lande wieder Fuß zu fassen. […] Der Staat Israel wird der jüdischen Einwanderung und der Sammlung der Juden im Exil offenstehen. […] Er wird all seinen Bürgern ohne Unterschied von Religion, Rasse und Geschlecht soziale und politische Gleichberechtigung verbürgen. Er wird Glaubens- und Gewissensfreiheit, Freiheit der Sprache, Erziehung und Kultur gewährleisten und die Heiligen Stätten unter seinen Schutz nehmen. […]

Wir wenden uns – selbst inmitten mörderischer Angriffe, denen wir seit Monaten ausgesetzt sind – an die in Israel lebenden Araber mit dem Aufruf, den Frieden zu wahren und sich aufgrund voller bürgerlicher Gleichberechtigung und entsprechender Vertretung in allen provisorischen und permanenten Organen des Staates an seinem Aufbau zu beteiligen.

Wir bieten allen unseren Nachbarstaaten und ihren Völkern die Hand zum Frieden und guter Nachbarschaft und rufen zur Zusammenarbeit und gegenseitigen Hilfe mit dem selbstständigen jüdischen Volk in seiner Heimat auf. […]"

Quelle im Internet abrufbar unter: www.jerusalem-schalom.de/die.htm
Das englische Original befindet sich auf der Webseite des israelischen Außenministeriums

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Zeitzeugenbericht des Flüchtlings Abdelrahman Ali Muhammad al-Qindil

Abdelrahman Ali Muhammad al-Qindil betreibt einen kleinen Gemüseladen im Flüchtlingslager Askar al-Jadid bei Nablus im Westjordanland. Als die Familie das Heimatdorf Salame verließ, war er gerade zehn Jahre alt.

"Unsere Familie zählte 14 Mitglieder. Wir waren sechs Jungen und sechs Mädchen und meine Eltern, dann noch meine Großeltern und meine Tante. Die Alten unter ihnen konnten natürlich nicht zu Fuß fliehen. Glücklicherweise hatten wir einen Esel. Mein Vater und mein großer Bruder setzten also meine Tante auf den Esel, brachten sie nach Beit Dajan und holten dann den nächsten. Von Beit Dajan ging es weiter nach Sfiriyye, und dann kamen wir nach Lydd, wo wir ungefähr zwei Monate in einem Zelt lebten. Wir hatten es dort gekauft und jemand erlaubte uns, es auf seinem Stück Land aufzuschlagen. Es gab dort viele Flüchtlinge wie uns.

Als die Stadt Lydd fiel, hielten wir uns gerade dort auf. Es gab einen großen Flüchtlingsstrom. Der Weg war felsig und führte in die Berge. Manche starben vor Schwäche, Durst und Hitze. Ihre Angehörigen bedeckten die toten Körper mit Steinen am Wegrand und zogen weiter. Es starben vor allem viele Kinder, weil es kein Wasser gab. Als wir im Dorf Na'lin ankamen, hatte mein jüngerer Bruder vor Durst das Bewusstsein verloren. Es war das erste Mal in meinem Leben, dass ich Tränen in den Augen meines Vaters sah, und er war ein gestrenger Mann. Aber dieser Anblick zeriss ihm das Herz. Na'lin stand unter Kontrolle der jordanischen Armee. Wir ließen uns dort unter den Ölbäumen nieder. Alles, was wir aus Lydd mitgenommen hatten, hatten wir unterwegs abgeworfen. Es fiel bei der Hitze schon so schwer genug zu laufen, wie sollte man da noch Lasten tragen?

Wir besaßen nur die Kleider, die wir am Leib trugen. In Na'lin berieten die Erwachsenen, wo wir hingehen könnten. Manche sagten, sie wollten nach Nablus, andere nach Tulkarem oder anderswohin. Wir beschlossen, nach Nablus zu gehen. Ein Lastwagen brachte uns dorthin. Der Fahrer pferchte mehrere Familien zusammen und natürlich nicht umsonst. Er ließ sich die Fahrt teuer bezahlen. Es gab Leute, die die Lage der Flüchtlinge ausnutzten.

Wir kamen also nach Nablus. Wir kannten niemanden dort, und niemand kannte uns. Es gab dort einen Friedhof. Dort ließen wir uns nieder. Wir und noch andere Familien. Wir verbrachten dort eine Woche, innerhalb derer wir nach einem Ort suchten, wo es Wasser gab, und wo wir uns niederlassen könnten. Es gab einen solchen Ort Namens 'Ain Beit al-Ma', im Westen von Nablus. Dort gab es eine Quelle, und es hatten sich schon viele Flüchtlingsfamilien dort angesammelt. Wir kauften fünfzig Jutesäcke, die wir zusammennähten und um zwei Olivenbäume wickelten. Wir schliefen auf dem Boden, als Kopfkissen ein Stein, ohne Zudecke. Das war also unser neues zu Hause, und so ging dieser bittere Sommer zu Ende."

Quelle im Internet auf der Webseite des Südwestrundfunks (SWR) abrufbar unter:
www.swr.de/swr2/palaestina/zeitzeugen/index.html

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Auszug aus der Resolution 242 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen am 22. November 1967

"Der Sicherheitsrat,
mit dem Ausdruck seiner anhaltenden Besorgnis über die ernste Situation im Nahen Osten,

unter Betonung der Unzulässigkeit des Gebietserwerbs durch Krieg und der Notwendigkeit, auf einen gerechten und dauerhaften Frieden hinzuarbeiten, in dem jeder Staat der Region in Sicherheit leben kann,

ferner unter Betonung dessen, dass alle Mitgliedstaaten mit der Annahme der Charta der Vereinten Nationen die Verpflichtung eingegangen sind, in Übereinstimmung mit Artikel 2 der Charta zu handeln,

1. erklärt, dass die Verwirklichung der Grundsätze der Charta die Schaffung eines gerechten und dauerhaften Friedens im Nahen Osten verlangt, der die Anwendung der beiden folgenden Grundsätze einschließen sollte:

i) Rückzug der israelischen Streitkräfte aus Gebieten, die während des jüngsten Konfliktes besetzt wurden;

ii) Beendigung jeder Geltendmachung des Kriegszustands beziehungsweise jedes Kriegszustands sowie Achtung und Anerkennung der Souveränität, territorialen Unversehrtheit und politischen Unabhängigkeit eines jeden Staates in der Region und seines Rechts, innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen frei von Androhungen oder Akten der Gewalt in Frieden zu leben. […]"

Quelle im Internet auf der Webseite der Vereinten Nationen abrufbar unter:
www.un.org/Depts/german/sr/sr_67u73/sr242-67.pdf
Englisches Original im Internet abrufbar unter: www.un.org/documents/sc/res/1967/scres67.htm

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Auszüge aus Jassir Arafats Rede vor den Vereinten Nationen am 13. November 1974

Bis auf den Papst ist Jassir Arafat der erste, der weder als Vertreter einer Regierung noch eines Staates vor die UN-Vollversammlung treten darf. Zuvor hatte sich die UNO zum Recht der Palästinenser auf Selbstbestimmung und Teilhabe beim Aushandeln eines gerechten Friedens in der Region bekannt.
Interpretation aus dem Arabischen:

"[…] The difference between the revolutionary and the terrorist lies in the reason for which each fights. For whoever stands by a just cause and fights for the freedom and liberation of his land from the invaders, the settlers and the colonialists cannot possibly be called terrorist. […]

Let us work together that my dream may be fulfilled, that I may return with my people out of exile, there in Palestine to live with this Jewish freedom-fighter and his partners, with this Arab priest and his brothers, in one democratic State where Christian, Jew and Muslim live in justice, equality and fraternity. […]

In my formal capacity as Chairman of the PLO and leader of the Palestinian revolution I proclaim before you that when we speak of our common hopes for the Palestine of tomorrow we include in our perspective all Jews now living in Palestine who choose to live with us there in peace and without discrimination.

In my formal capacity as Chairman of the PLO and leader of the Palestinian revolution I call upon Jews to turn away one by one from the illusory promises made to them by Zionist ideology and Israeli leadership. […]

In my formal capacity as Chairman of the PLO and leader of the Palestinian revolution I appeal to you to accompany our people in its struggle to attain its right to self-determination. This right is consecrated in the United Nations Charter and has been repeatedly confirmed in resolutions adopted by this august body since the drafting of the Charter. I appeal to you, further, to aid our people's return to its homeland from an involuntary exile imposed upon it by force of arms, by tyranny, by oppression, so that we may regain our property, our land, and thereafter live in our national homeland, free and sovereign, enjoying all the privileges of nationhood. Only then can we pour all our resources into the mainstream of human civilization. Only then can Palestinian creativity be concentrated on the service of humanity. Only then will our Jerusalem resume its historic role as a peaceful shrine for all religions. […]

Today I have come bearing an olive branch and a freedom-fighter's gun. Do not let the olive branch fall from my hand. I repeat: do not let the olive branch fall from my hand. […]"

Quelle im Internet auf der Webseite der Vereinten Nationen

Deutsche Übersetzung (Interpretation aus dem Arabischen):

"[…] Wer auf Seiten einer gerechten Sache steht, wer für die Freiheit seiner Heimat und seine Unabhängigkeit gegen Eroberung, Besatzung und Kolonialismus kämpft, auf den kann in keiner Weise das Attribut Terrorist angewandt werden. […]

Lasst uns Traum und Hoffnung miteinander verwirklichen, dass ich mit meinem Volk aus der Verbannung zurückkehren kann und wir gemeinsam mit diesem jüdischen Kämpfer und seinen Kameraden, gemeinsam mit diesem christlichen Erzbischof und seinen Brüdern in ein und demselben demokratischen progressiven Staat, in dem Christ, Jude und Moslem unter gleichen Rechten, in Gerechtigkeit und Brüderlichkeit miteinander leben können. […]

Ich erkläre hiermit vor euch als Vorsitzender der PLO und als Führer der palästinensischen Revolution, dass, wenn wir von unseren gemeinsamen Hoffnungen für das Palästina von morgen sprechen, wir in unser Bestreben alle Juden mit einschließen, die heute in Palästina leben und die mit uns gemeinsam auf dem palästinensischen Boden ohne Diskriminierung leben wollen.

In meiner Eigenschaft als Vorsitzender der PLO und als Führer der Streitkräfte der palästinensischen Revolution rufe ich jeden einzelnen Juden dazu auf, noch einmal den Weg des Untergangs zu überprüfen, auf den sie der Zionismus und die israelische Führung leitete. […]

Als Vorsitzender der PLO und als Führer der palästinensischen Revolution appelliere ich an euch, euch auf die Seite des Kampfes unseres Volkes für die Verwirklichung seines Selbstbestimmungsrechts zu stellen, eines Rechts, das in der Charta der Vereinten Nationen festgelegt und das Eure Generalversammlung bei verschiedenen Gelegenheiten bestätigt hat, und ich appelliere an Euch, dass Ihr auch die Rückkehr unseres Volkes aus seiner zwangsweisen Verbannung ermöglicht, in die es mit den Bajonetten der Gewehre, durch Unterdrückung und Ungerechtigkeit gedrängt wurde, dass es zurückkehrt in seine Heimat, und seine Häuser, um unter dem Schatten der Bäume seiner Felder alle seine nationalen Rechte zu genießen und frei zu leben, damit es teilnimmt an dem Prozess der menschlichen Zivilisation und seinen Beitrag in allen Bereichen der menschlichen Schöpferkraft mit allen ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten und Fähigkeiten leistet. Ich appelliere an Euch, dass Ihr es ermöglicht, dass unser Volk sein geliebtes Jerusalem schützt, so wie es dies jahrhundertelang getan hat, damit es frei von Terror und Unterdrückung eine Pilgerstätte für alle Religionen bleibt. […]

Heute kam ich zu Euch, in einer Hand den Ölzweig und in der anderen Hand das Gewehr der Revolution. Lasst den grünen Zweig nicht aus meiner Hand fallen. Ich wiederhole: lasst den Ölzweig nicht aus meiner Hand fallen. […]"

Quelle im Internet auf der Webseite der Generaldelegation Palästinas in der Bundesrepublik Deutschland abrufbar unter: www.palaestina.org/dokumente/plo/rede_von_praesident_yassir_arafat.pdf

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Auszüge aus der Prinzipienerklärung (Oslo I) von 1993

Die Prinzipienerklärung ist ein Abkommen zwischen Palästinensern und Israelis zur Lösung des Nahost-Konflikts. Die ersten geheimen Verhandlungen der Streitparteien PLO und Israel fanden unter norwegischer Vermittlung in Oslo statt. Am 13. September 1993 wurde in Washington die "Prinzipienerklärung über vorübergehende Selbstverwaltung" (auch Oslo I genannt) unterzeichnet. Beide Seiten erkannten einander erstmals offiziell an. Das Abkommen enthielt die allgemeine Vereinbarung, die Verantwortung im Gazastreifen und im Westjordanland auf die Palästinenser zu übertragen und ihnen für eine Frist von fünf Jahren eine autonome Regelung ihrer Angelegenheiten zu gewähren. Die Prinzipienerklärung bildete den Auftakt für einen zahlreiche Abkommen hervorbringenden Friedensprozess.

"Art. I: Das Ziel der israelisch-palästinensischen Verhandlungen im Rahmen des laufenden Nahost-Friedensprozesses ist es, unter anderem, für das palästinensische Volk der Westbank und im Gazastreifen eine Palästinensische Interimsbehörde, den gewählten Rat (der Rat) für einen Zeitraum von nicht mehr als fünf Jahren einzurichten. […]

Art. III: Damit sich das palästinensische Volk der Westbank und im Gazastreifen nach demokratischen Prinzipien selbst regieren kann, werden direkte, freie und allgemeine politische Wahlen zum Rat unter vereinbarter Beaufsichtigung und internationaler Überwachung abgehalten werden, während die palästinensische Polizei die öffentliche Ordnung gewährleisten wird. […]

Art. IV: […] Beide Seiten betrachten die Westbank und den Gazastreifen als eine einzige territoriale Einheit, deren Integrität während der Übergangsperiode aufrechterhalten werden wird.

Art. V: Die fünf Jahre dauernde Übergangsperiode wird mit dem Abzug aus dem Gazastreifen und aus Jericho beginnen. Die Verhandlungen über den dauerhaften Status zwischen der Regierung Israels und den Vertretern des palästinensischen Volkes werden sobald wie möglich beginnen, jedoch nicht später als mit Beginn des dritten Jahres der Übergangsperiode. Es besteht Einverständnis darüber, dass diese Verhandlungen die verbleibenden Fragen abdecken sollten, darunter Jerusalem, Flüchtlinge, Siedlungen, Sicherheitsregelungen, Grenzen, Beziehungen zu und Zusammenarbeit mit anderen Nachbarn sowie andere Fragen von gemeinsamem Interesse. Die beiden Parteien stimmen darin überein, dass das Ergebnis der Verhandlungen über einen dauerhaften Status nicht durch Vereinbarungen, die für die Übergangsperiode geschlossen werden, vorweggenommen oder beeinflusst werden darf.

Art. VI: […] Unmittelbar nach Inkrafttreten dieser Prinzipienerklärung und dem Rückzug aus dem Gazastreifen und Jericho wird die Zuständigkeit mit dem Ziel der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der Westbank und des Gazastreifens in folgenden Bereichen an die Palästinenser übertragen: Bildungswesen und Kultur, Gesundheitswesen, Sozialfürsorge, direkte Besteuerung und Tourismus. […]

Art. VIII: Um die öffentliche Ordnung und innere Sicherheit der Palästinenser in der Westbank und im Gazastreifen sicherzustellen, wird der Rat eine starke Polizeitruppe aufstellen, während Israel weiterhin sowohl die Verantwortung für die Verteidigung gegen äußere Bedrohung, als auch die Verantwortung für die allumfassende Sicherheit der Israelis tragen wird, um die Sicherstellung ihrer inneren Sicherheit und öffentlichen Ordnung zu gewährleisten. […]"

Quelle im Internet: www.nahost-politik.de/friedensverhandlungen/prinzipien.htm

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Briefwechsel zwischen Arafat und Rabin vom 9. September 1993

In den drei Briefen geht es um die gegenseitige Anerkennung beider Parteien: Die PLO erkennt darin den Staat Israel an, Israel wiederum akzeptiert die PLO offiziell als Vertreterin des palästinensischen Volkes. Englische Fassung im Internet abrufbar unter: www.weltpolitik.net/texte/policy/israel/Israel_PLO_Recogn.pdf

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Auszüge aus der Presseerklärung zum Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag vom 9. Juli 2004

"[…] Das Gericht bezieht in seine Betrachtung ein, dass humanitäres Recht und Instrumente zur Umsetzung der Menschenrechte Klauseln oder Einschränkungen enthalten, auf die man sich von Seiten des Staates berufen kann, unter anderen in Fällen, in denen militärische Erfordernisse, nationales Sicherheitsbedürfnis oder die öffentliche Ordnung dies erfordern.

Das Gericht stellt fest, dass es nicht der Überzeugung ist, dass der Verlauf, den Israel für die Mauer gewählt hat, notwendig war, um den Sicherheitsinteressen zu entsprechen und da keine dieser Klauseln anwendbar ist, kommt es zu dem Schluss, dass der Bau der Mauer 'Verletzungen diverser Verpflichtungen durch Israel darstellt, denen es nach dem anzuwendenden internationalen humanitären Recht und den Instrumenten der Menschenrechte unterworfen ist'. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass sich Israel nicht auf das Recht auf Selbstverteidigung berufen kann. […]

Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass Israel das Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung und seine Verpflichtungen nach humanitärem Recht und den Bestimmungen der Menschenrechte anerkennen muss. Israel muss die Verstöße gegen seine internationalen Verpflichtungen, die der Bau der Mauer in den besetzten palästinensischen Gebieten darstellt, beenden und muss daher unverzüglich die Bauarbeiten an der Mauer einstellen und die Teile dieses Bauwerks abbauen, die in den besetzten palästinensischen Gebieten liegen und unverzüglich alle Gesetze und Erlasse, die in Hinblick auf den Bau der Mauer und die Errichtung der damit zusammenhängenden Ordnung erlassen wurden, aufheben oder außer Kraft setzen. […] Israel muss Entschädigung für jeglichen Schaden zahlen, der natürlichen oder juristischen Personen durch den Bau der Mauer zugefügt wurde. […]"

Quelle im Internet auf der Webseite der Generaldelegation Palästinas in der Bundesrepublik Deutschland abrufbar unter: www.palaestina.org/dokumente/sonstiges/gutachten_igh_denhaag.pdf
Das vollständige Gutachten des Internationalen Gerichtshofs ist im Internet abrufbar auf der Webseite der Vereinten Nationen (103 Seiten in englischer Sprache)

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Auszüge aus der Genfer Vereinbarung vom 1. Dezember 2003

Die Genfer Vereinbarung ist ein von israelischen und palästinensischen Intellektuellen erarbeitetes Friedenswerk, das auf knapp 50 Seiten detaillierte Lösungsvorschläge für den Nahost-Konflikt unterbreitet.

Präambel

"Der Staat Israel (nachfolgend als 'Israel' bezeichnet) und die Palästinensische Befreiungsorganisation (nachfolgend als 'PLO' bezeichnet) als Repräsentant des palästinensischen Volkes (nachfolgend als die 'Parteien' bezeichnet):

[…] in Bekräftigung ihrer tiefen Überzeugung, dass die Logik des Friedens Kompromisse erfordert, und dass die einzige lebensfähige Lösung eine Zwei-Staaten-Lösung auf Basis der Resolutionen 242 und 338 des UN-Sicherheitsrats ist, […]
sind wie folgt übereingekommen:

[…] Artikel 2: Beziehungen zwischen den Parteien

1. Der Staat Israel anerkennt den Staat Palästina (nachfolgend 'Palästina' genannt) ab dessen Gründung. Der Staat Palästina anerkennt unverzüglich den Staat Israel.

2. Der Staat Palästina ist der Nachfolger der PLO mit allen ihren Rechten und Verpflichtungen. […]

4. Die Parteien anerkennen Palästina und Israel als die Heimatländer ihrer jeweiligen Völker. Die Parteien verpflichten sich zur Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der jeweils anderen Partei. […]

Artikel 4: Territorium

1.
a) Gemäß den Resolutionen 242 und 338 des UN-Sicherheitsrats basiert die Grenze zwischen den Staaten Palästina und Israel auf dem Grenzverlauf vom 4. Juni 1967 mit gegenseitigen Modifikationen auf einer Basis von 1:1. […]

5.
a) Der Staat Israel ist verantwortlich dafür, die auf palästinensischem Hoheitsgebiet lebenden Israelis außerhalb dieses Gebiets umzusiedeln. […]

e) Israel sorgt für die Unverletztheit des unbeweglichen Vermögens, der Infrastruktur und Einrichtungen in israelischen Siedlungen, die an die palästinensische Souveränität zu übertragen sind. […]

f) Der Staat Palästina hat das ausschließliche Eigentumsrecht an allen Ländereien und Gebäuden, Einrichtungen, Infrastruktur oder anderem Eigentum, das in jeder der Siedlungen zu dem im Zeitplan für die Durchführung der Evakuierung dieser Siedlung festgesetzten Datum verblieben ist. […]

Artikel 5: Sicherheit

3. […]
b) Palästina ist ein nichtmilitarisierter Staat mit starken Sicherheitskräften. Dementsprechend werden die Einschränkungen hinsichtlich der Waffen, welche die Palästinensischen Sicherheitskräfte ('Palestinian Security Force' [PSF]) erwerben, besitzen oder verwenden oder die in Palästina hergestellt werden dürfen, in Anhang X festgelegt. […]

6.
a) Eine Multinationale Truppe ('Multinational Force' [MF]) wird aufgestellt, um Sicherheitsgarantien für die Parteien zu schaffen, als Abschreckungsmittel zu fungieren und die Implementierung der einschlägigen Bestimmungen dieses Abkommens zu überwachen. […]

c) Zum Zweck der Erfüllung der in diesem Abkommen festgelegten Funktionen wird die MF im Staat Palästina stationiert. […]

7. […]
e) Israel schließt seinen Rückzug aus dem Territorium des Staates Palästina innerhalb von 30 Monaten ab dem Inkrafttreten dieses Abkommens und in Übereinstimmung mit diesem Abkommen ab. […]

Artikel 6: Jerusalem

1.
a) Die Parteien anerkennen die universelle historische, religiöse, spirituelle und kulturelle Bedeutung von Jerusalem und seiner Heiligkeit für das Judentum, das Christentum und den Islam. In Anerkennung dieses Status bekräftigen die Parteien erneut, ihre Verpflichtung, Charakter, Heiligkeit und Freiheit der Religionsausübung in der Stadt zu gewährleisten und die existierende Aufteilung der Verwaltungsaufgaben und der traditionellen Praktiken unter den verschiedenen Konfessionen zu respektieren. […]

2. Hauptstadt zweier Staaten: Die Parteien haben ihre gegenseitig anerkannten Hauptstädte in den Gebieten von Jerusalem unter ihrer jeweiligen Souveränität. […]

Artikel 7: Flüchtlinge

1.
a) Die Parteien erkennen an, dass im Kontext von zwei unabhängigen Staaten, Palästina und Israel, die nebeneinander in Frieden leben, eine abgestimmte Lösung des Flüchtlingsproblems erforderlich ist, um einen gerechten, umfassenden und dauernden Frieden zwischen ihnen zu erzielen. […]

3.
a) Die Flüchtlinge haben ein Anrecht auf eine Kompensation für ihren Flüchtlingsstatus und für den Verlust von Eigentum. Dies gilt freibleibend des und unabhängig vom ständigen Wohnsitz des Flüchtlings.

b) Die Parteien anerkennen das Recht der Staaten, welche palästinensische Flüchtlinge aufgenommen haben, auf Vergütung. […]"

Quelle im Internet: www.reiner-bernstein.de/genfer_initiative_deutsch.html

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Auszüge aus der Road Map vom 30. April 2003

Die Road Map ist ein vom Nahostquartett – bestehend aus Vertretern der USA, Russlands, der EU und der UNO – erstellter "Fahrplan" für einen dauerhaften Frieden zwischen Israel und Palästina. Ziel ist eine Zwei-Staaten-Lösung.

"Phase I:

[…] Die Palästinenser verpflichten sich, in Vorbereitung auf die Staatlichkeit umfassende politische Reformen durchzuführen, darunter die Ausarbeitung eines palästinensischen Verfassungsentwurfs sowie freie, faire und offene Wahlen auf der Grundlage dieser Maßnahmen abzuhalten. Israel unternimmt alle erforderlichen Schritte, um die Normalisierung des palästinensischen Lebens zu unterstützen. Israel zieht sich aus den seit dem 28. September 2000 besetzten palästinensischen Gebieten zurück, und beide Seiten stellen entsprechend den Fortschritten im Sicherheitsbereich und bei der Zusammenarbeit den damaligen Status quo wieder her. Israel friert ferner in Übereinstimmung mit dem Mitchell-Bericht jede Siedlungstätigkeit ein. […]

Die israelische Führung veröffentlicht eine unmissverständliche Erklärung, in der sie ihr Bekenntnis zu einer Vision zweier Staaten bekräftigt […].

Die Palästinenser erklären unmissverständlich Gewalt und Terrorismus für beendet und unternehmen an Ort und Stelle sichtbare Anstrengungen, um Einzelpersonen und Gruppen, die, wo auch immer, gewaltsame Angriffe auf Israelis durchführen oder planen, festzunehmen beziehungsweise zu zerschlagen. […]

Die israelische Regierung unterlässt alles, was das Vertrauen untergraben könnte, namentlich Ausweisungen, Angriffe auf Zivilisten, Beschlagnahme beziehungsweise Zerstörung palästinensischer Häuser und palästinensischen Eigentums als Strafmaßnahme oder zur Erleichterung israelischer Bautätigkeit, Zerstörung palästinensischer Institutionen und Infrastruktur. […]

Phase II:

In der Zweiten Phase richten sich die Bemühungen auf die Option der Schaffung eines unabhängigen palästinensischen Staates mit vorläufigen Grenzen und Merkmalen der Souveränität auf der Grundlage der neuen Verfassung, als Zwischenstation auf dem Weg zu einer Vereinbarung über den endgültigen Status. […]

Phase III:

[…] Die Parteien erzielen eine abschließende und umfassende Vereinbarung über den endgültigen Status, die den israelisch-palästinensischen Konflikt im Jahr 2005 beendet, im Wege der gemeinsamen Aushandlung einer Regelung auf der Grundlage der Resolutionen 242 (1967), 338 (1973) und 1379 (2002) des Sicherheitsrats, die die im Jahr 1967 begonnene Besetzung beendet und die eine einvernehmliche, gerechte, faire und realistische Lösung der Flüchtlingsfrage sowie eine auf dem Verhandlungsweg erzielte Regelung des Status von Jerusalem beinhaltet, die die politischen und religiösen Anliegen beider Seiten berücksichtigt und die religiösen Interessen von Juden, Christen und Muslimen in aller Welt schützt, und die die Vision zweier Staaten, nämlich Israels und eines souveränen, unabhängigen, demokratischen und lebensfähigen Palästina, verwirklicht, die Seite an Seite in Frieden und Sicherheit zusammenleben. […]"

Quelle im Internet auf der Webseite der Vereinten Nationen abrufbar unter: www.un.org/Depts/german/sr/sr_sonst/s03-529.pdf

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